JuraForum.de > Gesetze > SGB VII > § 42 SGB VII - Haushaltshilfe und Kinderbetreuungskosten
Drittes Kapitel (Leistungen nach Eintritt eines Versicherungsfalls)
Erster Abschnitt (Heilbehandlung, Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben, Leistungen zur Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft und ergänzende Leistungen, Pflege, Geldleistungen)
Vierter Unterabschnitt (Leistungen zur Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft und ergänzende Leistungen)
Haushaltshilfe und Leistungen zur Kinderbetreuung nach § 54 Abs. 1 bis 3 des Neunten Buches werden auch bei Leistungen zur Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft erbracht.
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