JuraForum.de > Gesetze > SGB VII > § 224 SGB VII - Neuorganisation der bundesunmittelbaren Unfallversicherungsträger der öffentlichen Hand
Elftes Kapitel (Übergangsvorschriften zur Neuorganisation der gesetzlichen Unfallversicherung)
Die Selbstverwaltungen der bundesunmittelbaren Unfallversicherungsträger der öffentlichen Hand erstellen ein Konzept zur Neuorganisation und legen dies den zuständigen Bundesministerien bis zum 31. Dezember 2008 vor.
Das Konzept enthält eine umfassende Prüfung der Möglichkeiten, die Zahl der bundesunmittelbaren Unfallversicherungsträger der öffentlichen Hand auf einen zu reduzieren.
Fußnoten:
Angefügt durch G vom 30. 10. 2008 (BGBl I S. 2130).
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