JuraForum.de > Gesetze > SGB VII > § 1 SGB VII - Prävention, Rehabilitation, Entschädigung
Erstes Kapitel (Aufgaben, versicherter Personenkreis, Versicherungsfall)
Erster Abschnitt (Aufgaben der Unfallversicherung)
Aufgabe der Unfallversicherung ist es, nach Maßgabe der Vorschriften dieses Buches
mit allen geeigneten Mitteln Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten sowie arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren zu verhüten, | ||
nach Eintritt von Arbeitsunfällen oder Berufskrankheiten die Gesundheit und die Leistungsfähigkeit der Versicherten mit allen geeigneten Mitteln wiederherzustellen und sie oder ihre Hinterbliebenen durch Geldleistungen zu entschädigen. |
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