( dauerhaft?)  

JuraForum.deGesetzeSGB VI§ 303a SGB VI - Große Witwenrente und große Witwerrente wegen Berufsunfähigkeit oder Erwerbsunfähigkeit 

§ 303a SGB VI - Große Witwenrente und große Witwerrente wegen Berufsunfähigkeit oder Erwerbsunfähigkeit

Sozialgesetzbuch

   Fünftes Kapitel (Sonderregelungen)
      Zweiter Abschnitt (Ausnahmen von der Anwendung neuen Rechts)
         Dritter Unterabschnitt (Anspruchsvoraussetzungen für einzelne Renten)

Bestand am 31. Dezember 2000 Anspruch auf große Witwenrente oder große Witwerrente wegen Berufsunfähigkeit oder Erwerbsunfähigkeit, besteht der Anspruch weiter, solange die Voraussetzungen vorliegen, die für die Bewilligung der Leistung maßgebend waren.
Bei befristeten Renten gilt dies auch für einen Anspruch nach Ablauf der Frist.



Weitere Paragraphen:


Urteile: Schlagworte

Urteile: Vorschriften

Lexikon

Gesetze lizenziert von:



http://www.juraforum.de/gesetze/sgb-vi/303a-grosse-witwenrente-und-grosse-witwerrente-wegen-berufsunfaehigkeit-oder-erwerbsunfaehigkeit

© "§ 303a SGB VI - Große Witwenrente und große Witwerrente wegen Berufsunfähigkeit oder Erwerbsunfähigkeit" lizenziert von Wolters Kluwer Deutschland Information Services GmbH, Alle Rechte vorbehalten.

© 2003-2012 JuraForum.de — Alle Rechte vorbehalten. Keine Vervielfältigung, Verbreitung oder Nutzung für kommerzielle Zwecke.

Kanzleinews einstellen | Sitemap | Kontakt | Team | Jobs | Werbung | Presse | Datenschutz | AGB | Impressum

Rechtsanwalt-Suche

ANZEIGEN