JuraForum.de > Gesetze > SGB VI > § 279a SGB VI - Beitragspflichtige Einnahmen mitarbeitender Ehegatten im Beitrittsgebiet
Fünftes Kapitel (Sonderregelungen)
Erster Abschnitt (Ergänzungen für Sonderfälle)
Elfter Unterabschnitt (Finanzierung)
Zweiter Titel (Beiträge)
Beitragspflichtige Einnahmen bei im Beitrittsgebiet mitarbeitenden Ehegatten sind die Einnahmen aus der Tätigkeit.
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