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JuraForum.deGesetzeSGB VI§ 279a SGB VI - Beitragspflichtige Einnahmen mitarbeitender Ehegatten im Beitrittsgebiet 

§ 279a SGB VI - Beitragspflichtige Einnahmen mitarbeitender Ehegatten im Beitrittsgebiet

Sozialgesetzbuch

   Fünftes Kapitel (Sonderregelungen)
      Erster Abschnitt (Ergänzungen für Sonderfälle)
         Elfter Unterabschnitt (Finanzierung)
            Zweiter Titel (Beiträge)

Beitragspflichtige Einnahmen bei im Beitrittsgebiet mitarbeitenden Ehegatten sind die Einnahmen aus der Tätigkeit.



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