JuraForum.de > Gesetze > SGB VI > § 255c SGB VI - Widerspruch und Klage gegen die Veränderung des Zahlbetrags der Rente
Fünftes Kapitel (Sonderregelungen)
Erster Abschnitt (Ergänzungen für Sonderfälle)
Fünfter Unterabschnitt (Rentenhöhe und Rentenanpassung)
Widerspruch und Klage von Rentenbeziehern gegen
Fußnoten:
Neugefasst durch G vom 27. 12. 2003 (BGBl I S. 3013).
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