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JuraForum.deGesetzeSGB VI§ 212b SGB VI - Prüfung der Beitragszahlung bei versicherungspflichtigen Selbstständigen 

§ 212b SGB VI - Prüfung der Beitragszahlung bei versicherungspflichtigen Selbstständigen

Sozialgesetzbuch

   Viertes Kapitel (Finanzierung)
      Zweiter Abschnitt (Beiträge und Verfahren)
         Zweiter Unterabschnitt (Verfahren)
            Fünfter Titel (Beitragserstattung und Beitragsüberwachung)

Die Träger der Rentenversicherung sind berechtigt, Prüfungen bei den versicherungspflichtigen Selbstständigen durchzuführen.
§ 212a Abs. 2 Satz 1 bis 3, Abs. 3 Satz 1 und Abs. 6 Nr. 1 und 2 gilt entsprechend.
§ 212a Abs. 4 gilt entsprechend mit der Maßgabe, dass die Prüfung auch bei von den versicherungspflichtigen Selbstständigen beauftragten steuerberatenden Stellen durchgeführt werden darf.
§ 98 Abs. 1 Satz 2 bis 4, Abs. 2, 4 und 5 Satz 1 Nr. 2 und Satz 2 des Zehnten Buches gilt entsprechend.


Fußnoten:


Eingefügt durch G vom 9. 12. 2004 (BGBl I S. 3242).



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