JuraForum.de > Gesetze > SGB IX > § 85 SGB IX - Erfordernis der Zustimmung
Teil 2 (Besondere Regelungen zur Teilhabe schwerbehinderter Menschen (Schwerbehindertenrecht))
Kapitel 4 (Kündigungsschutz)
Die Kündigung des Arbeitsverhältnisses eines schwerbehinderten Menschen durch den Arbeitgeber bedarf der vorherigen Zustimmung des Integrationsamtes.
Folgende Vorschriften verweisen auf diesen Paragraphen:
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