JuraForum.de > Gesetze > SGB IX > § 5 SGB IX - Leistungsgruppen
Teil 1 (Regelungen für behinderte und von Behinderung bedrohte Menschen)
Kapitel 1 (Allgemeine Regelungen)
Zur Teilhabe werden erbracht
Leistungen zur medizinischen Rehabilitation, | ||
Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben, | ||
unterhaltssichernde und andere ergänzende Leistungen, | ||
Leistungen zur Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft. |
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