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JuraForum.deGesetzeSGB IX§ 5 SGB IX - Leistungsgruppen 

§ 5 SGB IX - Leistungsgruppen

Sozialgesetzbuch (SGB)


   Teil 1 (Regelungen für behinderte und von Behinderung bedrohte Menschen)
      Kapitel 1 (Allgemeine Regelungen)

Zur Teilhabe werden erbracht

1.

Leistungen zur medizinischen Rehabilitation,

2.

Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben,

3.

unterhaltssichernde und andere ergänzende Leistungen,

4.

Leistungen zur Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft.



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