( Angemeldet bleiben?)  

JuraForum.deGesetzeSGB IX§ 39 SGB IX - Leistungen in Werkstätten für behinderte Menschen 

§ 39 SGB IX - Leistungen in Werkstätten für behinderte Menschen

Sozialgesetzbuch (SGB)


   Teil 1 (Regelungen für behinderte und von Behinderung bedrohte Menschen)
      Kapitel 5 (Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben)

Leistungen in anerkannten Werkstätten für behinderte Menschen (§ 136) werden erbracht, um die Leistungs- oder Erwerbsfähigkeit der behinderten Menschen zu erhalten, zu entwickeln, zu verbessern oder wiederherzustellen, die Persönlichkeit dieser Menschen weiterzuentwickeln und ihre Beschäftigung zu ermöglichen oder zu sichern.



Weitere Paragraphen:


Urteile: Schlagworte

Urteile: Vorschriften

Lexikon

Gesetze lizenziert von:


http://www.juraforum.de/gesetze/sgb-ix/39-leistungen-in-werkstaetten-fuer-behinderte-menschen

© "§ 39 SGB IX - Leistungen in Werkstätten für behinderte Menschen" lizenziert von Wolters Kluwer Deutschland Information Services GmbH, Alle Rechte vorbehalten.

© 2003-2011 JuraForum.de — Alle Rechte vorbehalten. Keine Vervielfältigung, Verbreitung oder Nutzung für kommerzielle Zwecke.

Sitemap | Kontakt | Team | Jobs | Werbung | Presse | Datenschutz | AGB | Impressum

Rechtsanwalt-Suche

ANZEIGEN