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JuraForum.deGesetzeSGB IX§ 29 SGB IX - Förderung der Selbsthilfe  

§ 29 SGB IX - Förderung der Selbsthilfe

Sozialgesetzbuch (SGB)


   Teil 1 (Regelungen für behinderte und von Behinderung bedrohte Menschen)
      Kapitel 4 (Leistungen zur medizinischen Rehabilitation)

Selbsthilfegruppen, -organisationen und -kontaktstellen, die sich die Prävention, Rehabilitation, Früherkennung, Behandlung und Bewältigung von Krankheiten und Behinderungen zum Ziel gesetzt haben, sollen nach einheitlichen Grundsätzen gefördert werden.



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