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JuraForum.deGesetzeSGB IX§ 134 SGB IX - Finanzielle Leistungen 

§ 134 SGB IX - Finanzielle Leistungen

Sozialgesetzbuch

   Teil 2 (Besondere Regelungen zur Teilhabe schwerbehinderter Menschen (Schwerbehindertenrecht))
      Kapitel 11 (Integrationsprojekte)

Integrationsprojekte können aus Mitteln der Ausgleichsabgabe Leistungen für Aufbau, Erweiterung, Modernisierung und Ausstattung einschließlich einer betriebswirtschaftlichen Beratung und für besonderen Aufwand erhalten.



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