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JuraForum.deGesetzeSGB IV§ 7g SGB IV - Bericht der Bundesregierung  

§ 7g SGB IV - Bericht der Bundesregierung

Viertes Buch Sozialgesetzbuch


   Erster Abschnitt (Grundsätze und Begriffsbestimmungen)
      Zweiter Titel (Beschäftigung und selbständige Tätigkeit)

Die Bundesregierung berichtet den gesetzgebenden Körperschaften bis zum 31. März 2012 über die Auswirkungen des Gesetzes zur Verbesserung der Rahmenbedingungen für die Absicherung flexibler Arbeitszeitregelungen und zur Änderung anderer Gesetze vom 21. Dezember 2008 (BGBl. I S. 2940), insbesondere über die Entwicklung der Inanspruchnahme und Nutzung der Wertguthaben, den Umfang und die Kosten der an die Deutsche Rentenversicherung Bund übertragenen Wertguthaben und der wegen Insolvenz des Arbeitgebers ersatzlos aufgelösten Wertguthaben und sonstigen Arbeitszeitguthaben, und macht gegebenenfalls Vorschläge für eine Weiterentwicklung des Insolvenzschutzes.

Nach Artikel 1 Nummer 4 in Verbindung mit Artikel 7 Absatz 5 des Gesetzes vom 21. Dezember 2008 (BGBl. I S. 2940) tritt § 7g am 31. Dezember 2012 außer Kraft.



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