JuraForum.de > Gesetze > SGB IV > § 16 SGB IV - Gesamteinkommen
Erster Abschnitt (Grundsätze und Begriffsbestimmungen)
Dritter Titel (Arbeitsentgelt und sonstiges Einkommen)
Gesamteinkommen ist die Summe der Einkünfte im Sinne des Einkommensteuerrechts; es umfasst insbesondere das Arbeitsentgelt und das Arbeitseinkommen.
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