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JuraForum.deGesetzeSGB IV - Viertes Buch Sozialgesetzbuch - Gemeinsame Vorschriften für die Sozialversicherung 

SGB IV - Viertes Buch Sozialgesetzbuch - Gemeinsame Vorschriften für die Sozialversicherung

Übersicht

In der Fassung der Bekanntmachung vom 12. November 2009 (BGBl. I S. 3710, 3973, 2011 I S. 363)

Zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 22. Dezember 2011 (BGBl. I S. 3057)


Fußnoten:

(1)

Nach Artikel 4 Nummer 1 Buchstabe a des Gesetzes vom 23. November 2011 (BGBl. I S. 2298) wird der bisherige Sechste Abschnitt zum 3. Dezember 2011 aufgehoben. Die bisherigen Siebten bis Neunten Abschnitte wurden neue Sechste bis Achte Abschnitte.




Erster Abschnitt
Grundsätze und Begriffsbestimmungen

Erster Titel
Geltungsbereich und Umfang der Versicherung

Zweiter Titel
Beschäftigung und selbständige Tätigkeit

Dritter Titel
Arbeitsentgelt und sonstiges Einkommen

Vierter Titel
Einkommen beim Zusammentreffen mit Renten wegen Todes

Fünfter Titel
Erhebung, Verarbeitung und Nutzung der Versicherungsnummer

Sechster Titel
Sozialversicherungsausweis

Zweiter Abschnitt
Leistungen und Beiträge

Erster Titel
Leistungen

Zweiter Titel
Beiträge

Dritter Abschnitt
Meldepflichten des Arbeitgebers, Gesamtsozialversicherungsbeitrag

Erster Titel
Meldungen des Arbeitgebers und ihre Weiterleitung

Zweiter Titel
Verfahren und Haftung bei der Beitragszahlung

Dritter Titel
Auskunfts- und Vorlagepflicht, Prüfung, Schadensersatzpflicht und Verzinsung

Vierter Abschnitt
Träger der Sozialversicherung

Erster Titel
Verfassung

Zweiter Titel
Zusammensetzung, Wahl und Verfahren der Selbstverwaltungsorgane, Versichertenältesten und Vertrauenspersonen

Dritter Titel
Haushalts- und Rechnungswesen

Vierter Titel
Vermögen

Fünfter Titel
Aufsicht

Fünfter Abschnitt
Versicherungsbehörden

Sechster Abschnitt
Aufbewahrung von Unterlagen

Siebter Abschnitt
Bußgeldvorschriften

Achter Abschnitt
Übergangsvorschriften

Urteile: Schlagworte

Urteile: Vorschriften

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