JuraForum.de > Gesetze > SGB III > § 392 SGB III - Obergrenzen für Beförderungsämter
Elftes Kapitel (Organisation und Datenschutz)
Dritter Abschnitt (Vorstand und Verwaltung)
Bei der Bundesagentur können die nach § 26 Abs. 1 des Bundesbesoldungsgesetzes zulässigen Obergrenzen für Beförderungsämter nach Maßgabe sachgerechter Bewertung überschritten werden, soweit dies zur Vermeidung von Verschlechterungen der Beförderungsverhältnisse infolge einer Verminderung von Planstellen erforderlich ist.
Fußnoten:
Neugefasst durch G vom 23. 12. 2003 (BGBl I S. 2848).
© "§ 392 SGB III - Obergrenzen für Beförderungsämter" lizenziert von Wolters Kluwer Deutschland Information Services GmbH, Alle Rechte vorbehalten.
© 2003-2012 JuraForum.de — Alle Rechte vorbehalten. Keine Vervielfältigung, Verbreitung oder Nutzung für kommerzielle Zwecke.
Kanzleinews einstellen | Sitemap | Kontakt | Team | Jobs | Werbung | Presse | Datenschutz | AGB | Impressum