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JuraForum.deGesetzeSGB III§ 171 SGB III - Betriebliche Voraussetzungen 

§ 171 SGB III - Betriebliche Voraussetzungen

Sozialgesetzbuch (SGB)


   Viertes Kapitel (Leistungen an Arbeitnehmer)
      Achter Abschnitt (Entgeltersatzleistungen)
         Fünfter Unterabschnitt (Kurzarbeitergeld)
            Erster Titel (Regelvoraussetzungen)

Die betrieblichen Voraussetzungen sind erfüllt, wenn in dem Betrieb mindestens ein Arbeitnehmer beschäftigt ist. Betrieb im Sinne der Vorschriften über das Kurzarbeitergeld ist auch eine Betriebsabteilung.



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