JuraForum.de > Gesetze > SGB III > § 17 SGB III - Von Arbeitslosigkeit bedrohte Arbeitnehmer
Erstes Kapitel (Allgemeine Vorschriften)
Zweiter Abschnitt (Berechtigte)
Von Arbeitslosigkeit bedrohte Arbeitnehmer sind Personen, die
versicherungspflichtig beschäftigt sind, | ||
alsbald mit der Beendigung der Beschäftigung rechnen müssen und | ||
voraussichtlich nach Beendigung der Beschäftigung arbeitslos werden. |
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