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JuraForum.deGesetzeSGB III§ 15 SGB III - Ausbildung- und Arbeitsuchende 

§ 15 SGB III - Ausbildung- und Arbeitsuchende

Sozialgesetzbuch (SGB)


   Erstes Kapitel (Allgemeine Vorschriften)
      Zweiter Abschnitt (Berechtigte)

Ausbildungsuchende sind Personen, die eine Berufsausbildung suchen. Arbeitsuchende sind Personen, die eine Beschäftigung als Arbeitnehmer suchen. Dies gilt auch, wenn sie bereits eine Beschäftigung oder eine selbstständige Tätigkeit ausüben.



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