JuraForum.de > Gesetze > SGB III > § 12 SGB III - Geltung der Begriffsbestimmungen
Erstes Kapitel (Allgemeine Vorschriften)
Zweiter Abschnitt (Berechtigte)
Die in diesem Abschnitt enthaltenen Begriffsbestimmungen sind nur für dieses Buch maßgeblich.
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