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JuraForum.deGesetzeSGB II§ 8 SGB II - Erwerbsfähigkeit 

§ 8 SGB II - Erwerbsfähigkeit

Sozialgesetzbuch (SGB)


   Kapitel 2 (Anspruchsvoraussetzungen)

(1) Erwerbsfähig ist, wer nicht wegen Krankheit oder Behinderung auf absehbare Zeit außer Stande ist, unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes mindestens drei Stunden täglich erwerbstätig zu sein.

(2) Im Sinne von Absatz 1 können Ausländer nur erwerbstätig sein, wenn ihnen die Aufnahme einer Beschäftigung erlaubt ist oder erlaubt werden könnte.



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