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JuraForum.deGesetzeSGB II§ 48a SGB II - Vergleich der Leistungsfähigkeit 

§ 48a SGB II - Vergleich der Leistungsfähigkeit

Sozialgesetzbuch

   Kapitel 5 (Finanzierung und Aufsicht)

(1) Zur Feststellung und Förderung der Leistungsfähigkeit der örtlichen Aufgabenwahrnehmung der Träger der Grundsicherung für Arbeitsuchende erstellt das Bundesministerium für Arbeit und Soziales auf der Grundlage der Kennzahlen nach § 51b Absatz 3 Nummer 3 Kennzahlenvergleiche und veröffentlicht die Ergebnisse vierteljährlich.

(2) Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates die für die Vergleiche erforderlichen Kennzahlen sowie das Verfahren zu deren Weiterentwicklung und die Form der Veröffentlichung der Ergebnisse festzulegen.



Weitere Paragraphen:

Erwähnung in anderen Vorschriften:

Folgende Vorschriften verweisen auf diesen Paragraphen:

  • Sozialgesetzbuch (SGB II)
    • Kapitel 3 (Leistungen)
      • Abschnitt 1 (Leistungen zur Eingliederung in Arbeit)
    • § 18c Bund-Länder-Ausschuss
    • Kapitel 5 (Finanzierung und Aufsicht)
  • § 48b Zielvereinbarungen
    • Kapitel 6 (Datenerhebung, -verarbeitung und -nutzung, datenschutzrechtliche Verantwortung)
  • § 51b Datenerhebung und -verarbeitung durch die Träger der Grundsicherung für Arbeitsuchende

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