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JuraForum.deGesetzeSGB II§ 16a SGB II - Kommunale Eingliederungsleistungen 

§ 16a SGB II - Kommunale Eingliederungsleistungen

Sozialgesetzbuch (SGB)


   Kapitel 3 (Leistungen)
      Abschnitt 1 (Leistungen zur Eingliederung in Arbeit)

Zur Verwirklichung einer ganzheitlichen und umfassenden Betreuung und Unterstützung bei der Eingliederung in Arbeit können die folgenden Leistungen, die für die Eingliederung des erwerbsfähigen Hilfebedürftigen in das Erwerbsleben erforderlich sind, erbracht werden:

1.

die Betreuung minderjähriger oder behinderter Kinder oder die häusliche Pflege von Angehörigen,

2.

die Schuldnerberatung,

3.

die psychosoziale Betreuung,

4.

die Suchtberatung.



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