( dauerhaft?)  

JuraForum.deGesetzeSGB I§ 7 SGB I - Zuschuss für eine angemessene Wohnung 

§ 7 SGB I - Zuschuss für eine angemessene Wohnung

Sozialgesetzbuch

   Erster Abschnitt (Aufgaben des Sozialgesetzbuches und soziale Rechte)

Wer für eine angemessene Wohnung Aufwendungen erbringen muss, die ihm nicht zugemutet werden können, hat ein Recht auf Zuschuss zur Miete oder zu vergleichbaren Aufwendungen.



Weitere Paragraphen:


Urteile: Schlagworte

Urteile: Vorschriften

Lexikon

Gesetze lizenziert von:



http://www.juraforum.de/gesetze/sgb-i/7-zuschuss-fuer-eine-angemessene-wohnung

© "§ 7 SGB I - Zuschuss für eine angemessene Wohnung" lizenziert von Wolters Kluwer Deutschland Information Services GmbH, Alle Rechte vorbehalten.

© 2003-2012 JuraForum.de — Alle Rechte vorbehalten. Keine Vervielfältigung, Verbreitung oder Nutzung für kommerzielle Zwecke.

Kanzleinews einstellen | Sitemap | Kontakt | Team | Jobs | Werbung | Presse | Datenschutz | AGB | Impressum

Rechtsanwalt-Suche

ANZEIGEN