Impressum | Disclaimer | Anmeldung / Login
 

JuraForum.deGesetzeSGB 8§ 25 SGB 8 - Unterstützung selbst organisierter Förderung von Kindern 

Stand: 20.05.2013

§ 25 SGB 8 - Unterstützung selbst organisierter Förderung von Kindern

Sozialgesetzbuch (SGB) - Achtes Buch (VIII) - Kinder- und Jugendhilfe - (Artikel 1 des Gesetzes v. 26. Juni 1990, BGBl. I S. 1163)

   Zweites Kapitel (Leistungen der Jugendhilfe)
      Dritter Abschnitt (Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen und in Kindertagespflege)

Mütter, Väter und andere Erziehungsberechtigte, die die Förderung von Kindern selbst organisieren wollen, sollen beraten und unterstützt werden.


Weitere Vorschriften um § 25 SGB 8

Benutzer-Kommentare zu dieser Vorschrift

Es sind noch keine Kommentare zu dieser Vorschrift geschrieben worden.

Urteile: Schlagworte

Urteile: Vorschriften

Lexikon


Sie haben gerade folgende Vorschrift aufgerufen: "§ 25 SGB 8 - Unterstützung selbst organisierter Förderung von Kindern"

© 2003-2013 JuraForum.de — Alle Rechte vorbehalten. Keine Vervielfältigung, Verbreitung oder Nutzung für kommerzielle Zwecke.

Kanzleinews einstellen | Sitemap | Kontakt | Team | Jobs | Werbung | Presse | Datenschutz | AGB | Impressum

Rechtsanwalt-Suche