JuraForum.de > Gesetze > S > SGB 8 - Sozialgesetzbuch (SGB) - Achtes Buch (VIII) - Kinder- und Jugendhilfe - (Artikel 1 des Gesetzes v. 26. Juni 1990, BGBl. I S. 1163)
(+++ Textnachweis ab: 1.1.1991 +++)Das G wurde vom Bundestag mit Zustimmung des Bundesrates beschlossen. Es ist gem. Art. 24 Satz 1 G 860-8-1 v. 26.6.1990 I 1163 (KJHG) am 1.1.1991 in Kraft getreten. In dem in Art. 3 des Einigungsvertrages genannten Gebiet ist das G gem. Anlage I Kap. X Sachg. B Nr. 1 Buchst. k iVm Art. 1 G v. 23.9.1990 II 885, 1072 mit dem Wirksamwerden des Beitritts (3.10.1990) in Kraft getreten. Berlin-Klausel vgl. Art. 23 KJHG
(+++ Maßgaben aufgrund des EinigVtr vgl. SGB 8 Anhang EV +++)
Erstes Kapitel
Allgemeine Vorschriften
Zweites Kapitel
Leistungen der Jugendhilfe
Erster Abschnitt
Jugendarbeit, Jugendsozialarbeit, erzieherischer Kinder- und Jugendschutz
Zweiter Abschnitt
Förderung der Erziehung in der Familie
Dritter Abschnitt
Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen und in Kindertagespflege
Vierter Abschnitt
Hilfe zur Erziehung, Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche, Hilfe für junge Volljährige
Erster Unterabschnitt
Hilfe zur Erziehung
Zweiter Unterabschnitt
Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche
Dritter Unterabschnitt
Gemeinsame Vorschriften für die Hilfe zur Erziehung und die Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche
Vierter Unterabschnitt
Hilfe für junge Volljährige
Drittes Kapitel
Andere Aufgaben der Jugendhilfe
Erster Abschnitt
Vorläufige Maßnahmen zum Schutz von Kindern und Jugendlichen
Zweiter Abschnitt
Schutz von Kindern und Jugendlichen in Familienpflege und in Einrichtungen
Dritter Abschnitt
Mitwirkung in gerichtlichen Verfahren
Vierter Abschnitt
Beistandschaft, Pflegschaft und Vormundschaft für Kinder und Jugendliche, Auskunft über Nichtabgabe von Sorgeerklärungen
Fünfter Abschnitt
Beurkundung, vollstreckbare Urkunden
Viertes Kapitel
Schutz von Sozialdaten
Fünftes Kapitel
Träger der Jugendhilfe, Zusammenarbeit, Gesamtverantwortung
Erster Abschnitt
Träger der öffentlichen Jugendhilfe
Zweiter Abschnitt
Zusammenarbeit mit der freien Jugendhilfe, ehrenamtliche Tätigkeit
Dritter Abschnitt
Vereinbarungen über Leistungsangebote, Entgelte und Qualitätsentwicklung
Vierter Abschnitt
Gesamtverantwortung, Jugendhilfeplanung
Sechstes Kapitel
Zentrale Aufgaben
Siebtes Kapitel
Zuständigkeit, Kostenerstattung
Erster Abschnitt
Sachliche Zuständigkeit
Zweiter Abschnitt
Örtliche Zuständigkeit
Erster Unterabschnitt
Örtliche Zuständigkeit für Leistungen
Zweiter Unterabschnitt
Örtliche Zuständigkeit für andere Aufgaben
Dritter Unterabschnitt
Örtliche Zuständigkeit bei Aufenthalt im Ausland
Dritter Abschnitt
Kostenerstattung
Achtes Kapitel
Kostenbeteiligung
Erster Abschnitt
Pauschalierte Kostenbeteiligung
Zweiter Abschnitt
Kostenbeiträge für stationäre und teilstationäre Leistungen sowie vorläufige Maßnahmen
Dritter Abschnitt
Überleitung von Ansprüchen
Vierter Abschnitt
Ergänzende Vorschriften
Neuntes Kapitel
Kinder- und Jugendhilfestatistik
Zehntes Kapitel
Straf- und Bußgeldvorschriften
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