Impressum | Disclaimer | Anmeldung / Login
 

JuraForum.deGesetzeSGB 7§ 5 SGB 7 - Versicherungsbefreiung 

Stand: 17.06.2013

§ 5 SGB 7 - Versicherungsbefreiung

Siebtes Buch Sozialgesetzbuch - Gesetzliche Unfallversicherung - (Artikel 1 des Gesetzes vom 7. August 1996, BGBl. I S. 1254)

   Erstes Kapitel (Aufgaben, versicherter Personenkreis, Versicherungsfall)
      Zweiter Abschnitt (Versicherter Personenkreis)

Von der Versicherung nach § 2 Abs. 1 Nr. 5 werden auf Antrag Unternehmer landwirtschaftlicher Unternehmen im Sinne des § 123 Abs. 1 Nr. 1 bis zu einer Größe von 0,25 Hektar und ihre Ehegatten oder Lebenspartner unwiderruflich befreit; dies gilt nicht für Spezialkulturen. Das Nähere bestimmt die Satzung.


Weitere Vorschriften um § 5 SGB 7

Benutzer-Kommentare zu dieser Vorschrift

Es sind noch keine Kommentare zu dieser Vorschrift geschrieben worden.


Sie haben gerade folgende Vorschrift aufgerufen: "§ 5 SGB 7 - Versicherungsbefreiung"

© 2003-2013 JuraForum.de — Alle Rechte vorbehalten. Keine Vervielfältigung, Verbreitung oder Nutzung für kommerzielle Zwecke.

Kanzleinews einstellen | Sitemap | Kontakt | Team | Jobs | Werbung | Presse | Datenschutz | AGB | Impressum

Rechtsanwalt-Suche