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JuraForum.deGesetzeSGB 6§ 314a SGB 6 - Einkommensanrechnung auf Renten wegen Todes aus dem Beitrittsgebiet 

Stand: 20.05.2013

§ 314a SGB 6 - Einkommensanrechnung auf Renten wegen Todes aus dem Beitrittsgebiet

Sozialgesetzbuch (SGB) Sechstes Buch (VI) - Gesetzliche Rentenversicherung - (Artikel 1 des Gesetzes v. 18. Dezember 1989, BGBl. I S. 2261, 1990 I S. 1337)

   Fünftes Kapitel (Sonderregelungen)
      Zweiter Abschnitt (Ausnahmen von der Anwendung neuen Rechts)
         Fünfter Unterabschnitt (Zusammentreffen von Renten und von Einkommen)

(1) Bestand am 31. Dezember 1991 Anspruch auf Witwenrente oder Witwerrente aufgrund des im Beitrittsgebiet geltenden Rechts oder bestand ein solcher Anspruch nur deshalb nicht, weil die im Beitrittsgebiet geltenden besonderen Voraussetzungen nicht erfüllt waren, werden vom 1. Januar 1992 an auf die Witwenrente oder Witwerrente die Vorschriften über die Einkommensanrechnung auf Renten wegen Todes angewendet.

(2) Hatte der Versicherte oder die Witwe oder der Witwer am 18. Mai 1990 den gewöhnlichen Aufenthalt im Beitrittsgebiet, ist § 314 nicht anzuwenden.

(3) Bestand am 31. Dezember 1991 Anspruch auf Waisenrente aufgrund des im Beitrittsgebiet geltenden Rechts oder bestand ein solcher Anspruch nur deshalb nicht, weil die im Beitrittsgebiet geltenden besonderen Voraussetzungen nicht erfüllt waren, werden vom 1. Januar 1992 an auf die Waisenrente die Vorschriften über die Einkommensanrechnung auf Renten wegen Todes angewendet.


Weitere Vorschriften um § 314a SGB 6

Entscheidungen zu § 314a SGB 6

  • BSG, 08.09.2005, B 13 RJ 10/04 R
    Auch nach In-Kraft-Treten des Gesetzes zur Reform der Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit besteht bei untervollschichtigem Leistungsvermögen Anspruch auf Gewährung befristeter "Arbeitsmarktrente", wenn die gesetzlich bestimmten Voraussetzungen noch unter Geltung alten Rechts erfüllt waren, die Rente wegen der...

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