JuraForum.de > Gesetze > SGB 6 > § 29 SGB 6
Zweites Kapitel (Leistungen)
Erster Abschnitt (Leistungen zur Teilhabe)
Zweiter Unterabschnitt (Umfang der Leistungen)
Vierter Titel (Ergänzende Leistungen)
(weggefallen)
Folgende Vorschriften verweisen auf § 29 SGB 6:
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