- OVG-SACHSEN-ANHALT, 19.01.2009, 2 L 246/08
1. Die "Aufgabe der Praxis" stellt das rechtliche und tatsächliche Korrelat zu der Nichtausübung der zahnärztlichen Tätigkeit dar. Erforderlich ist deshalb, dass der die Berufsunfähigkeitsrente beantragende Zahnarzt tatsächlich und rechtlich nicht mehr eine eigene Zahnarztpraxis führt und aus dieser keine nachhaltigen Einkünfte...
- BSG, 05.11.2008, B 6 KA 13/07 R
Ein Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapie kann trotz bestehender Zulassungsbeschränkungen für Nervenärzte und Psychotherapeuten als ausschließlich psychotherapeutisch tätiger Arzt zur vertragsärztlichen Versorgung zugelassen werden, sofern in der Gruppe der Psychotherapeuten der den Ärzten vorbehaltene Versorgungsanteil...
- OVG-NORDRHEIN-WESTFALEN, 03.09.2008, 6t E 429/08.T
Die Bezeichnung einer Gemeinschaftspraxis zweier Fachärzte für Allgemeinmedizin als "Hausarztzentrum" unterliegt berufsrechtlich keinen Bedenken.
- BSG, 17.10.2007, B 6 KA 45/06 R
Der Gemeinsame Bundesausschuss ist ermächtigt, im Zusammenhang mit Änderungen in den Grundlagen der Bedarfsplanung Übergangsregelungen für die Behandlung solcher Zulassungsanträge zu treffen, die im Zeitraum zwischen der Bekanntmachung der Bedarfsplanungs-Richtlinien-Ärzte und einer Beschlussfassung des Landesausschusses der...
- BSG, 27.06.2007, B 6 KA 37/06 R
1. Zahnärzte für Kieferorthopädie, die in einem mit anderen Berufsangehörigen abgestimmten Verhalten auf ihre Zulassung oder Ermächtigung verzichtet haben, dürfen Versicherte der Krankenkassen nach dem Wirksamwerden des Verzichts grundsätzlich nicht mehr behandeln.
2. Versicherte können solche Zahnärzte ausnahmsweise in...
- BSG, 07.02.2007, B 6 KA 11/06 R
Der Nachweis "dokumentierter Behandlungsfälle" in einem Richtlinienverfahren, der für nach Übergangsrecht approbierte Psychologische Psychotherapeuten Voraussetzung für eine Arztregistereintragung sein kann, setzt einen solchen Umfang an Informationen über den einzelnen Behandlungsfall, die zugrunde liegenden...
- BSG, 07.02.2007, B 6 KA 8/06 R
1. Die Anfechtungsberechtigung eines Vertragsarztes, der im Wege der defensiven Konkurrentenklage gegen den einem anderen (Vertrags-)Arzt erteilten Verwaltungsakt vorgeht, erfordert, dass dieser dem Konkurrenten die Teilnahme an der vertragsärztlichen Versorgung eröffnet und dass der hierdurch vermittelte Status gegenüber dem des...
- VGH-BADEN-WUERTTEMBERG, 22.12.2006, 9 S 1977/06
Die in der Weiterbildungsordnung der Landesärztekammer Baden-Württemberg geregelte Rücknahme der Berechtigung, eine Facharztbezeichnung zu führen, schließt einen Rückgriff auf § 48 LVwVfG nicht stets aus (in Abgrenzung zu Senat, Urteil vom 13.07.1999 - 9 S 2767/97 -, MedR 2000, 274).
- OVG-SACHSEN-ANHALT, 06.09.2006, 1 L 93/06
1. Ein Nichtkassenarzt kann durch eine gemeinsame Notfalldienstordnung zwischen der kassenärztlichen Vereinigung und der Ärztekammer zur Teilnahme am Notfalldienst verpflichtet werden.
2. Der Parlamentsvorbehalt verlangt keine über die bestehenden Vorschriften hinausgehenden gesetzlichen Regelungen über die Ausgestaltung des...
- BSG, 19.07.2006, B 6 KA 1/06 R
1. Gröbliche Pflichtverletzungen, die zum Zeitpunkt der Entscheidung der Zulassungsgremien länger als fünf Jahre zurückliegen, können eine Zulassungsentziehung rechtfertigen, sofern sie besonders gravierend sind oder bis in die Gegenwart hinein fortwirken.
2. Die Tatsacheninstanzen müssen in Entscheidungen über die...
- BSG, 31.05.2006, B 6 KA 7/05 R
Die Verlegung des Vertragsarztsitzes kann nicht rückwirkend genehmigt werden.
- BSG, 31.08.2005, B 6 KA 68/04 R
1. Auch die nach Übergangsrecht approbierten Psychologischen Psychotherapeuten können den zur Eintragung in das Arztregister erforderlichen Fachkundenachweis nur führen, wenn sie eine Weiterbildung in einem Richtlinienverfahren nach Abschluss des Hochschulstudiums absolviert haben.
2. Der Kassenärztlichen Vereinigung ist es trotz...
- BSG, 09.06.1999, B 6 KA 37/98 R
Unter die Arztgruppe der "Nervenärzte" im Sinn der Nr . 7 der Bedarfsplanungs-Richtlinien zählen auch Ärzte für Neurologie und Ärzte für Psychiatrie.