- BSG, 05.11.2008, B 6 KA 1/08 R
Im Rahmen eines Besuchs erbrachte Untersuchungsleistungen nach der Nr 01 Bema sind nicht neben der Besuchsgebühr nach Nr 50 GOÄ (bzw Nr 7500 Bema) berechnungsfähig.
- BSG, 17.09.2008, B 6 KA 51/07 R
Der eingeschränkte Behandlungsauftrag im vertragsärztlichen Notfalldienst schließt die Abrechnung der Erhebung einer Fremdanamnese über einen kommunikationsgestörten Patienten nach Nr 19 EBM-Ä aF aus.
- BSG, 17.09.2008, B 6 KA 48/07 R
Es ist nicht zu beanstanden, wenn Kassenärztliche Vereinigungen alle Leistungen von Vertragsärzten für Patienten, deren Behandlungskosten von so genannten sonstigen Kostenträgern getragen werden, mit dem Durchschnittspunktwert der Ersatzkassen bzw der Primärkassen vergüten.
- BSG, 17.09.2008, B 6 KA 46/07 R
1. In vertragsärztlichen Honorarstreitigkeiten sind die Verbände der Kranken- und Ersatzkassen auch dann nicht im Sinne des § 75 Abs 2 SGG notwendig beizuladen, wenn die Wirksamkeit eines Honorarverteilungsvertrags umstritten ist, der zwischen diesen Kassenverbänden und der KÄV vereinbart worden ist.
2. Die punktzahlmäßige...
- THUERINGER-OVG, 20.08.2008, 3 KO 1021/04
1. Ein öffentlich-rechtlicher Erstattungsanspruch wegen einer Geldleistung scheidet aus, wenn es bereits an der Durchsetzbarkeit der Leistungspflicht im sogenannten Valutaverhältnis (Leistungsverhältnis) fehlt. Leistet eine unzuständige öffentlich-rechtliche Körperschaft (hier Landkreis) an einen Dritten (hier niedergelassene...
- BSG, 09.04.2008, B 6 KA 40/07 R
1. Regelungen im EBM-Ä können ihre gesetzliche Grundlage in § 87 SGB V, in § 82 Abs 1 SGB V oder in § 135 Abs 2 SGB V haben.
2. Qualifikationsanforderungen im Vertragsarztrecht können über berufsrechtliche Regelungen hinausgehen. Das ist sowohl mit Art 74 Abs 1 Nr 12 als auch mit Art 12 Abs 1 und Art 3 Abs 1 GG vereinbar.
3....
- BSG, 28.11.2007, B 6 KA 23/07 R
Zur Ermittlung des Mindestpunktwertes zur angemessenen Vergütung der zeitgebundenen und genehmigungsbedürftigen Leistungen der Psychotherapeuten sind für die Zeit bis Ende 1998 die Vergleichsparameter hinsichtlich der Umsatzhöhe und der Praxiskosten der Arztgruppe der Allgemeinmediziner zu entnehmen (Klarstellung von BSG vom...
- BSG, 29.08.2007, B 6 KA 35/06 R
Probatorische Leistungen von Psychotherapeuten müssen nicht in die Punktwertstützung einbezogen werden, die für die zeitgebundenen und genehmigungsbedürftigen Leistungen nach Abschnitt G IV EBM-Ä aF gewährt wird.
- BSG, 23.05.2007, B 6 KA 2/06 R
Der Bewertungsausschuss durfte die Gewährung des zum 1.1.2000 eingeführten 24-prozentigen Aufschlags auf die Kostenerstattungen nach Kap O Abschn III EBM-Ä in der Weise begrenzen, dass eine (Gemeinschafts-)Praxis ihn nur bis zu einer Gesamtsumme von Kostenerstattungen in Höhe von 6,2 Mio. DM je Quartal erhält.
- BSG, 23.05.2007, B 6 KA 16/06 R
Die Festlegung der Praxiskostensätze für die Berechnung der Praxisbudgets im EBM-Ä ist auch insoweit rechtmäßig, als die KÄVen im Beitrittsgebiet bei der Anpassung der Fallpunktzahlen an die regionalen Verhältnisse feste Kostenbeträge in DM an Stelle von umsatzbezogenen Kostenquoten zu Grunde legen mussten (Fortführung von BSG...
- BSG, 11.10.2006, B 6 KA 35/05 R
Die Verweilgebühr nach Nr 40 EBM-Ä (= Nr 01440 EBM-Ä 2005) setzt voraus, dass das Verweilen auf die konkrete Betreuung eines Patienten und seiner Erkrankung bezogen ist. Dieses Erfordernis ist bei der Rückfahrt des Arztes nach einer Rettungsbegleitfahrt nicht erfüllt.
- BSG, 11.10.2006, B 6 KA 46/05 R
1. Laborärzte sind durch die Neuregelung der Vergütung von Laborleistungen zum 1.7.1999 und den damit verbundenen Umsatzrückgang nicht in ihren Rechten verletzt.
2. Ein einheitlicher Vergütungstopf für alle Laborleistungen benachteiligt die Laborärzte für Vergütungszeiträume seit dem 1.7.1999 wegen der wirksamen...
- BSG, 06.09.2006, B 6 KA 29/05 R
Die Vorgaben in § 85 Abs 4a SGB V sowie im Beschluss des Bewertungsausschusses vom 16.2.2000 zur Festlegung von Kriterien für eine nach hausärztlicher und fachärztlicher Versorgung getrennten Verteilung der Gesamtvergütungen auf die Vertragsärzte verletzen kein Verfassungsrecht.
- BSG, 31.05.2006, B 6 KA 74/04 R
Die gleichzeitige Teilnahme an der haus- und fachärztlichen Versorgung kann - bei Vorliegen eines entsprechenden Versorgungsbedarfs und befristet - Kinderärzten und Internisten ohne Schwerpunktbezeichnung gestattet werden. Eine gleiche Möglichkeit auch für Allgemeinärzte lässt sich weder auf eine Analogie noch auf Art 3 Abs 1 GG...
- BSG, 04.04.2006, B 1 KR 12/05 R
Wurden relevante Daten für die Abschätzung der Langzeitprognose bei einer neuen, in den USA bereits angewandten Behandlungsmethode (hier: interstitielle Brachytherapie mit Permanent-Seeds bei Prostatakarzinom) erstmals ein bis fünf Jahre vor der Behandlung eines Versicherten publiziert, kann allein aus dem Zeitablauf ein...
- BSG, 22.03.2006, B 6 KA 76/04 R
1. Wandeln Ärzte ihre berufliche Kooperation von einer Gemeinschaftspraxis in eine Praxisgemeinschaft um, müssen sie diesen Wechsel der Rechtsform auch gegenüber den Patienten eindeutig zum Ausdruck bringen.
2. Führen zwei Vertragsärzte nach außen eine Praxisgemeinschaft, behandeln aber die Patienten wie Mitglieder einer...
- BSG, 22.03.2006, B 6 KA 67/04 R
Seit der gesetzlich vorgeschriebenen Trennung der Vergütungsanteile für die hausärztliche und die fachärztliche Versorgung darf die Kassenärztliche Vereinigung die Beträge für eine Stützung des Punktwertes für die Vergütung bestimmter fachärztlicher Leistungen nur dem Honorarkontingent für die fachärztliche Versorgung...
- BSG, 08.02.2006, B 6 KA 12/05 R
1. Ein Honorarbescheid, der den Vertrags(zahn)arzt auf Grund fehlerhafter Anwendung des Bewertungsmaßstabs rechtswidrig begünstigt, kann grundsätzlich rückwirkend korrigiert werden. In besonderen Konstellationen ist eine Korrektur durch Vertrauensschutzgesichtspunkte begrenzt (Abgrenzung zu BSG vom 30.6.2004 - B 6 KA 34/03 R = BSGE...
- BSG, 31.08.2005, B 6 KA 35/04 R
1. Durch Beschlüsse des Arbeitsausschusses des Bewertungsausschusses können Bestimmungen des EBM-Ä nicht inhaltlich geändert werden.
2. Bei der Vergütung mit den Laborgrundpauschalen Nr 3454 und 3456 EBM-Ä (Fassung bis 31.3.2005) wird nicht nach der Leistungserbringung durch zugelassene oder ermächtigte Ärzte differenziert.
- BSG, 22.06.2005, B 6 KA 5/04 R
Eine Verpflichtung, im Honorarverteilungsmaßstab den einzelnen Arztgruppen getrennte Honorarkontingente zuzuordnen, besteht nicht.