- BSG, 05.11.2008, B 6 KA 55/07 R
1. Eine Krankenkasse kann im Rechtsstreit mit der Kassenärztlichen Vereinigung auch dann keine gerichtliche Überprüfung der gesamtvertraglichen Vergütungsvereinbarung erreichen, wenn sie auf diese Vereinbarung nicht einmal mittelbar Einfluss nehmen konnte, weil sie dem zuständigen Landesverband nicht angehört.
2. Ein die...
- BSG, 17.09.2008, B 6 KA 48/07 R
Es ist nicht zu beanstanden, wenn Kassenärztliche Vereinigungen alle Leistungen von Vertragsärzten für Patienten, deren Behandlungskosten von so genannten sonstigen Kostenträgern getragen werden, mit dem Durchschnittspunktwert der Ersatzkassen bzw der Primärkassen vergüten.
- BSG, 17.09.2008, B 6 KA 46/07 R
1. In vertragsärztlichen Honorarstreitigkeiten sind die Verbände der Kranken- und Ersatzkassen auch dann nicht im Sinne des § 75 Abs 2 SGG notwendig beizuladen, wenn die Wirksamkeit eines Honorarverteilungsvertrags umstritten ist, der zwischen diesen Kassenverbänden und der KÄV vereinbart worden ist.
2. Die punktzahlmäßige...
- BSG, 17.09.2008, B 6 KA 28/07 R
1. Wird der Regelungsinhalt eines Bescheids einem Drittbetroffenen zur Kenntnis gegeben - sei es auch nur durch Zuleitung einer Kopie -, so liegt ein Verwaltungsakt auch im Verhältnis zu ihm vor.
2. Für den Lauf einer längeren als einjährigen Anfechtungsfrist gemäß § 66 Abs 2 S 1 Halbs 2 SGG reicht es nicht aus, dass die...
- THUERINGER-OVG, 20.08.2008, 3 KO 1021/04
1. Ein öffentlich-rechtlicher Erstattungsanspruch wegen einer Geldleistung scheidet aus, wenn es bereits an der Durchsetzbarkeit der Leistungspflicht im sogenannten Valutaverhältnis (Leistungsverhältnis) fehlt. Leistet eine unzuständige öffentlich-rechtliche Körperschaft (hier Landkreis) an einen Dritten (hier niedergelassene...
- BSG, 28.05.2008, B 6 KA 9/07 R
1. Der Beschluss des Bewertungsausschusses vom 18.2.2005 "zur angemessenen Höhe der Vergütung psychotherapeutischer Leistungen mit Wirkung ab dem 1.1.2000" ist für die Zeiträume ab 2002 rechtmäßig.
2. Der Beschluss ist rechtswidrig, soweit danach für die Jahre 2000 und 2001 bei der Berechnung der...
- BSG, 09.04.2008, B 6 KA 34/07 R
1. Änderungen der materiell-rechtlichen Vorgaben der Wirtschaftlichkeitsprüfung erfassen grundsätzlich nur Quartale nach dem Inkrafttreten der Neuregelung.
2. Vertragsärztliche Leistungen können auch nach Ablösung der Prüfung nach Durchschnittswerten als Regelprüfmethode zum 1.1.2004 nach diesem Verfahren geprüft werden, wenn...
- BSG, 09.04.2008, B 6 KA 29/07 R
Der West-Ost-Transfer von Gesamtvergütungsanteilen in den Jahren 2004 bis 2006 hat den vertragszahnärztlichen Versorgungsbereich nicht erfasst.
- BSG, 06.02.2008, B 6 KA 5/07 R
Zu den Anforderungen an eine integrierte - verschiedene Leistungssektoren übergreifende - Versorgung im Bereich eines Krankenhauses.
- BSG, 28.11.2007, B 6 KA 23/07 R
Zur Ermittlung des Mindestpunktwertes zur angemessenen Vergütung der zeitgebundenen und genehmigungsbedürftigen Leistungen der Psychotherapeuten sind für die Zeit bis Ende 1998 die Vergleichsparameter hinsichtlich der Umsatzhöhe und der Praxiskosten der Arztgruppe der Allgemeinmediziner zu entnehmen (Klarstellung von BSG vom...
- BSG, 29.08.2007, B 6 KA 43/06 R
Wenn der Punktwert in einem einzelnen Leistungsbereich einer Arztgruppe dauerhaft um mehr als 15% hinter dem landesdurchschnittlichen Anforderungspunktwert zurückbleibt, kann nur auf der Basis einer Gesamtbetrachtung der Honorarentwicklung der betroffenen Arztgruppe und eines Vergleichs mit anderen Arztgruppen beurteilt werden, ob die...
- BSG, 29.08.2007, B 6 KA 36/06 R
Die Vorgabe des Bewertungsausschusses, bei der Bestimmung des hausärztlichen und des fachärztlichen Vergütungsanteils in den Jahren 2000 und 2001 nur Wechsel von Vertragsärzten von einem Versorgungsbereich in den anderen, nicht aber auf sonstigen Ursachen beruhende Änderungen der Arztzahlen zu berücksichtigen, ist rechtmäßig.
- BSG, 29.08.2007, B 6 KA 35/06 R
Probatorische Leistungen von Psychotherapeuten müssen nicht in die Punktwertstützung einbezogen werden, die für die zeitgebundenen und genehmigungsbedürftigen Leistungen nach Abschnitt G IV EBM-Ä aF gewährt wird.
- BSG, 28.03.2007, B 6 KA 9/06 R
Das Gebot, unterdurchschnittlich abrechnenden Praxen zu ermöglichen, ihren Umsatz bis zum Durchschnittsumsatz der Fachgruppe zu steigern, kann im HVM so ausgestaltet werden, dass der Durchschnittsumsatz nicht nach dem arithmetischen Mittel, sondern nach dem Median bestimmt wird.
- BSG, 29.11.2006, B 6 KA 23/06 R
Bei den Degressionsregelungen des § 85 Abs 4b ff SGB V bedarf es keiner Sonderregelung für Oralchirurgen.
- BSG, 29.11.2006, B 6 KA 4/06 R
Zur Auslegung der Anpassungsregelung im "Rahmen-Gesamtvertrag für die kassenärztliche Versorgung von Anspruchberechtigten der Orts-, Betriebs-, Innungs- und landwirtschaftlichen Krankenkassen in den Ländern Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen" vom 14.12.1990 (Fortführung von BSG vom 5.2.2003...
- BSG, 11.10.2006, B 6 KA 46/05 R
1. Laborärzte sind durch die Neuregelung der Vergütung von Laborleistungen zum 1.7.1999 und den damit verbundenen Umsatzrückgang nicht in ihren Rechten verletzt.
2. Ein einheitlicher Vergütungstopf für alle Laborleistungen benachteiligt die Laborärzte für Vergütungszeiträume seit dem 1.7.1999 wegen der wirksamen...
- BSG, 06.09.2006, B 6 KA 29/05 R
Die Vorgaben in § 85 Abs 4a SGB V sowie im Beschluss des Bewertungsausschusses vom 16.2.2000 zur Festlegung von Kriterien für eine nach hausärztlicher und fachärztlicher Versorgung getrennten Verteilung der Gesamtvergütungen auf die Vertragsärzte verletzen kein Verfassungsrecht.
- BSG, 19.07.2006, B 6 KA 8/05 R
Honorareinbehalte, die absichern sollen, dass auch im Falle höherer Leistungsmengen das Gesamtvergütungsvolumen zur Honorierung ausreicht, dürfen je nach Honorarhöhe progressiv ansteigen.
- BGH, 11.05.2006, IX ZR 247/03
Hat der Schuldner Forderungen auf Vergütung gegen die kassenärztliche Vereinigung abgetreten oder verpfändet, so ist eine solche Verfügung unwirksam, soweit sie sich auf Ansprüche bezieht, die auf nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens erbrachten ärztlichen Leistungen beruhen.