JuraForum.de > Gesetze > SGB 5 > § 259 SGB 5 - Mittel der Krankenkasse
Achtes Kapitel (Finanzierung)
Dritter Abschnitt (Verwendung und Verwaltung der Mittel)
Die Mittel der Krankenkasse umfassen die Betriebsmittel, die Rücklage und das Verwaltungsvermögen.
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