JuraForum.de > Gesetze > SGB 5 > § 224 SGB 5 - Beitragsfreiheit bei Krankengeld, Mutterschaftsgeld oder Erziehungsgeld oder Elterngeld
Achtes Kapitel (Finanzierung)
Erster Abschnitt (Beiträge)
Erster Titel (Aufbringung der Mittel)
(1) Beitragsfrei ist ein Mitglied für die Dauer des Anspruchs auf Krankengeld oder Mutterschaftsgeld oder des Bezugs von Erziehungsgeld oder Elterngeld. Die Beitragsfreiheit erstreckt sich nur auf die in Satz 1 genannten Leistungen.
(2) Durch die Beitragsfreiheit wird ein Anspruch auf Schadensersatz nicht ausgeschlossen oder gemindert.
Folgende Vorschriften verweisen auf § 224 SGB 5:
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