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JuraForum.deGesetzeSGB 5§ 149 SGB 5 - Ausdehnung auf weitere Betriebe 

Stand: 20.05.2013

§ 149 SGB 5 - Ausdehnung auf weitere Betriebe

Sozialgesetzbuch (SGB) Fünftes Buch (V) - Gesetzliche Krankenversicherung - (Artikel 1 des Gesetzes v. 20. Dezember 1988, BGBl. I S. 2477)

   Sechstes Kapitel (Organisation der Krankenkassen)
      Erster Abschnitt (Arten der Krankenkassen)
         Zweiter Titel (Betriebskrankenkassen)

Eine Betriebskrankenkasse, deren Satzung keine Regelung nach § 173 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 enthält, kann auf Antrag des Arbeitgebers auf weitere Betriebe desselben Arbeitgebers ausgedehnt werden. § 148 gilt entsprechend.


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