JuraForum.de > Gesetze > S > SGB 5 - Sozialgesetzbuch (SGB) Fünftes Buch (V) - Gesetzliche Krankenversicherung - (Artikel 1 des Gesetzes v. 20. Dezember 1988, BGBl. I S. 2477)
Das G ist gem. Art. 79 Abs. 1 G 860-5-1 v. 20.12.1988 I 2477 (GRG) am 1.1.1989 in Kraft getreten, abweichend hiervon ist § 15 Abs. 4, soweit er zur Aufnahme der Krankenversichertennummer in den Kranken- oder Berechtigungsschein verpflichtet, § 131 Abs. 5 Satz 1, § 274, § 300 Abs. 1 Nr. 1 und § 301 Abs. 1 und 3 am 1.1.1990, sowie § 11 Abs. 4 und § 269 Abs. 2 am 1.1.1991 in Kraft getreten gem. Art. 79 Abs. 3 u. 4 GRG. Das G wurde vom Bundestag mit Zustimmung des Bundesrates beschlossen.
(+++ Textnachweis ab: 1.1.1989 +++)
(+++ Zur Anwendung d. § 220 Abs. 2 sowie d.
§§ 221, 222 vom 10.5. bis 31.12.1996 vgl. § 1 Abs. 1 BeitrEntlKrG +++)
(+++ Ergänzung aufgrund EinigVtr: Zwölftes Kapitel (§§ 308 bis 314) +++)
(+++ Die Vorschriften des Zwölften Kapitels gelten nach Maßgabe des § 308 Abs.
3 Satz 3 idF d. G v. 21.12.1992 I 2266 ab 1.1.1995 nicht im Land Berlin
+++)
Erstes Kapitel
Allgemeine Vorschriften
Zweites Kapitel
Versicherter Personenkreis
Erster Abschnitt
Versicherung kraft Gesetzes
Zweiter Abschnitt
Versicherungsberechtigung
Dritter Abschnitt
Versicherung der Familienangehörigen
Drittes Kapitel
Leistungen der Krankenversicherung
Erster Abschnitt
Übersicht über die Leistungen
Zweiter Abschnitt
Gemeinsame Vorschriften
Dritter Abschnitt
Leistungen zur Verhütung von Krankheiten, betriebliche Gesundheitsförderung und Prävention arbeitsbedingter Gesundheitsgefahren, Förderung der Selbsthilfe sowie Leistungen bei Schwangerschaft und Mutterschaft
Vierter Abschnitt
Leistungen zur Früherkennung von
Krankheiten
Fünfter Abschnitt
Leistungen bei Krankheit
Erster Titel
Krankenbehandlung
Zweiter Titel
Krankengeld
Dritter Titel
Leistungsbeschränkungen
Sechster Abschnitt
Selbstbehalt, Beitragsrückzahlung
Siebter Abschnitt
Zahnersatz
Achter Abschnitt
Fahrkosten
Neunter Abschnitt
Zuzahlungen, Belastungsgrenze
Zehnter Abschnitt
Weiterentwicklung der Versorgung
Viertes Kapitel
Beziehungen der Krankenkassen zu den
Leistungserbringern
Erster Abschnitt
Allgemeine Grundsätze
Zweiter Abschnitt
Beziehungen zu Ärzten,
Zahnärzten und Psychotherapeuten
Erster Titel
Sicherstellung der vertragsärztlichen
und vertragszahnärztlichen Versorgung
Zweiter Titel
Kassenärztliche und Kassenzahnärztliche
Vereinigungen
Dritter Titel
Verträge auf Bundes- und Landesebene
Vierter Titel
Zahntechnische Leistungen
Fünfter Titel
Schiedswesen
Sechster Titel
Landesausschüsse und Gemeinsamer
Bundesausschuss
Siebter Titel
Voraussetzungen und Formen der
Teilnahme von Ärzten und Zahnärzten an der Versorgung
Achter Titel
Bedarfsplanung, Unterversorgung,
Überversorgung
Neunter Titel
Wirtschaftlichkeits- und
Abrechnungsprüfung
Dritter Abschnitt
Beziehungen zu Krankenhäusern
und anderen Einrichtungen
Vierter Abschnitt
Beziehungen zu Krankenhäusern
und Vertragsärzten
Fünfter Abschnitt
Beziehungen zu Leistungserbringern
von Heilmitteln
Sechster Abschnitt
Beziehungen zu Leistungserbringern
von Hilfsmitteln
Siebter Abschnitt
Beziehungen zu Apotheken und
pharmazeutischen Unternehmern
Achter Abschnitt
Beziehungen zu sonstigen
Leistungserbringern
Neunter Abschnitt
Sicherung der Qualität der
Leistungserbringung
Zehnter Abschnitt
Eigeneinrichtungen der Krankenkassen
Elfter Abschnitt
Beziehungen zu Leistungserbringern
in der integrierten Versorgung
Zwölfter Abschnitt.
Beziehungen zu Leistungserbringern in
Staaten, in denen die Verordnung (EWG) Nr. 1408/71 anzuwenden ist
Dreizehnter Abschnitt
Beteiligung von Patientinnen und Patienten, Beauftragte oder Beauftragter
der Bundesregierung für die Belange der Patientinnen und Patienten
Fünftes Kapitel
Sachverständigenrat zur Begutachtung der
Entwicklung im Gesundheitswesen
Sechstes Kapitel
Organisation der Krankenkassen
Erster Abschnitt
Arten der Krankenkassen
Erster Titel
Ortskrankenkassen
Zweiter Titel
Betriebskrankenkassen
Dritter Titel
Innungskrankenkassen
Fünfter Titel
Landwirtschaftliche Krankenkasse
Sechster Titel
Deutsche Rentenversicherung
Knappschaft-Bahn-See
Siebter Titel
Ersatzkassen
Achter Titel
Kassenartenübergreifende Regelungen
Zweiter Abschnitt
Wahlrechte der Mitglieder
Dritter Abschnitt
Mitgliedschaft und Verfassung
Erster Titel
Mitgliedschaft
Zweiter Titel
Satzung, Organe
Vierter Abschnitt
Meldungen
Siebtes Kapitel
Verbände der Krankenkassen
Achtes Kapitel
Finanzierung
Erster Abschnitt
Beiträge
Erster Titel
Aufbringung der Mittel
Zweiter Titel
Beitragspflichtige Einnahmen der
Mitglieder
Dritter Titel
Beitragssätze, Zusatzbeitrag
Vierter Titel
Tragung der Beiträge
Fünfter Titel
Zahlung der Beiträge
Zweiter Abschnitt
Beitragszuschüsse
Dritter Abschnitt
Verwendung und Verwaltung der Mittel
Erster Titel
Vierter Abschnitt
Finanzausgleiche und Zuweisungen aus dem
Gesundheitsfonds
Zweiter Titel
Finanzausgleich in der
Krankenversicherung der Rentner
Fünfter Abschnitt
Prüfung der Krankenkassen und
ihrer Verbände
Neuntes Kapitel
Medizinischer Dienst der Krankenversicherung
Erster Abschnitt
Aufgaben
Zweiter Abschnitt
Organisation
Zehntes Kapitel
Versicherungs- und Leistungsdaten,
Datenschutz, Datentransparenz
Erster Abschnitt
Informationsgrundlagen
Erster Titel
Grundsätze der Datenverwendung
Zweiter Titel
Informationsgrundlagen der
Krankenkassen
Zweiter Abschnitt
Übermittlung und Aufbereitung
von Leistungsdaten, Datentransparenz
Erster Titel
Übermittlung von Leistungsdaten
Zweiter Titel
Datentransparenz
Dritter Abschnitt
Datenlöschung, Auskunftspflicht
Elftes Kapitel
Straf- und Bußgeldvorschriften
Zwölftes Kapitel
Überleitungsregelungen aus Anlaß
der Herstellung der Einheit Deutschlands
Dreizehntes Kapitel
Weitere Übergangsvorschriften
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