JuraForum.de > Gesetze > SGB 3 > § 56 SGB 3 - Berufsausbildungsbeihilfe
Drittes Kapitel (Aktive Arbeitsförderung)
Dritter Abschnitt (Berufswahl und Berufsausbildung)
Dritter Unterabschnitt (Berufsausbildungsbeihilfe)
(1) Auszubildende haben Anspruch auf Berufsausbildungsbeihilfe während einer Berufsausbildung, wenn
(2) Auszubildende haben Anspruch auf Berufsausbildungsbeihilfe während einer berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahme nach § 51.
Folgende Vorschriften verweisen auf § 56 SGB 3:
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