- OLG-DRESDEN, 02.03.2009, 24 WF 116/09
Im PKH-Verfahren kann ein Antragsteller nicht geltend machen, er zahle seinem Lebensgefährten Unterhalt. Er kann aber als besondere Belastung den Betrag geltend machen, mit dem sein Einkommen nach SGB II herangezogen wird, um den Bedarf des Lebensgefährten zu decken.
- BSG, 27.01.2009, B 14/7b AS 8/07 R
Der Mehrbedarf wegen Alleinerziehung ist auch für Personen zu berücksichtigen, die Pflegekinder in ihren Haushalt aufgenommen haben und allein betreuen.
- VGH-BADEN-WUERTTEMBERG, 15.01.2009, 2 S 1949/08
In dem Umstand, dass ein studierender Rundfunkteilnehmer wegen Überschreitung der Förderungshöchstdauer gemäß § 15 a Abs. 1 BAföG von Leistungen nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz ausgeschlossen ist, kann eine besondere Härte im Sinn des § 6 Abs. 3 RGebStV nicht gesehen werden.
- OVG-BREMEN, 08.12.2008, S2 B 538/08
1. Der Leistungssauschluss des § 7 Abs. 5 SGB II greift bereits dann, wenn die Ausbildung nur dem Grunde nach dem BAföG förderungsfähig ist (Anschluss an BSG vom 6.9.2007 - B 14/7b AS 36/06 R = FEVS 59, 289).
2. Ein besonderer Härtefall i. S. von § 7 Abs. 5 Satz 2 SGB II liegt vor, wenn Umstände gegeben sind, die einen...
- BFH, 19.11.2008, III R 105/07
1. Eine Mitursächlichkeit der Behinderung des Kindes für seine mangelnde Fähigkeit zum Selbstunterhalt genügt für den Kindergeldanspruch nach § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 EStG. Aus dem Wortlaut der Vorschrift ergibt sich aber, dass die Mitursächlichkeit erheblich sein muss.
2. Die Entscheidung, ob eine erhebliche Mitursächlichkeit...
- BGH, 19.11.2008, XII ZR 129/06
a) Ein vom Unterhaltsberechtigten bezogenes Arbeitslosengeld II ist nicht bedarfsdeckend und lässt den Unterhaltsanspruch als subsidiäre Sozialleistung nicht entfallen.
b) Bezieht der Unterhaltspflichtige Krankengeld, sind davon bereits im Rahmen der Bedarfsbemessung grundsätzlich weder pauschale berufsbedingte Kosten noch ein...
- BSG, 30.09.2008, B 4 AS 28/07 R
1. Von Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts ist ausgeschlossen, wer eine nach den §§ 60 bis 62 SGB III dem Grunde nach objektiv förderungsfähige Ausbildung absolviert.
2. Ein die darlehensweise Leistungsgewährung eröffnender besonderer Härtefall kommt insbesondere aus arbeitsmarktbezogenen Gründen in Betracht...
- BSG, 19.09.2008, B 14 AS 64/07 R
1. Der Anspruch auf Leistungen für Erstausstattungen einer Wohnung kann vom erwerbsfähigen Mitglied einer Bedarfsgemeinschaft allein geltend gemacht werden, wenn die Leistung weder dem Grunde noch der Höhe nach vom Vorliegen einer Bedarfsgemeinschaft abhängig ist.
2. Besteht erstmals ein Bedarf für die Ausstattung einer Wohnung,...
- BSG, 19.09.2008, B 14 AS 45/07 R
1. Die Mitwirkungspflichten der §§ 60ff SGB I gelten auch im Bereich der Grundsicherung für Arbeitsuchende.
2. Leistungsempfänger nach dem SGB II sind verpflichtet, ihre Kontoauszüge der letzten drei Monate vorzulegen.
3. Leistungsempfänger dürfen die Empfänger von Zahlungen in den Kontoauszügen schwärzen, wenn andernfalls...
- OVG-RHEINLAND-PFALZ, 21.08.2008, 7 A 10443/08.OVG
Wird Hilfe nach den §§ 32 bis 35 SGB VIII oder nach § 35a Abs. 1 Nr. 2 bis 4 SGB VIII gewährt, so gehören die Kosten der Verpflegung eines Kindes oder Jugendlichen während seiner Aufenthalte im Elternhaus nicht zu seinem notwendigen Unterhalt im Sinne von § 39 Abs. 1 Satz 1 SGB VIII. Können oder wollen die Eltern die dafür...
- BSG, 27.02.2008, B 14/11b AS 55/06 R
Nutzen Hilfebedürftige eine Unterkunft gemeinsam mit anderen Personen, so sind die Kosten im Regelfall anteilig pro Kopf aufzuteilen. Dies gilt auch dann, wenn eine Hilfebedürftige gemeinsam mit ihrer Tochter, die BAföG-Leistungen bezieht, eine Wohnung nutzt.
- OVG-BREMEN, 21.01.2008, S2 S 209/07
Ein gerichtliches Vorgehen aller Mitglieder einer Bedarfsgemeinschaft ist nur dann erforderlich, um die für die Bedarfsgemeinschaft höchstmögliche Leistung zu erlangen, wenn die individuellen Leistungsansprüche aller Mitglieder berührt sind, wie dies etwa bei den Unterkunftskosten oder der Einkommensanrechnung der Fall sein kann...
- OVG-BREMEN, 29.11.2007, S2 B 443/07
Die gesetzliche Vermutung nach § 7 Abs. 3 a SGB II kann widerlegt werden. Ist dem Gericht im Eilverfahren eine vollständige Aufklärung der Sachlage nicht möglich, so ist anhand einer Folgenabwägung zu entscheiden.
- OVG-BREMEN, 15.11.2007, S2 B 426/07
Zur Frage des Ausschlusses von arbeitssuchenden Unionsbürgern von den Leistungen des Arbeitslosengeldes II nach § 7 Abs. 1 S. 2 SGB II.
- OVG-BREMEN, 05.11.2007, S1 B 252/07
Es ist fraglich, ob der ausnahmslose Ausschluss von Leistungen nach § 7 Abs. 1 Satz 2 SGB II an Unionsbürger, deren Aufenthalt sich allein aus dem Zweck der Arbeitssuche ergibt, mit dem Diskriminierungsverbot des Art. 12 Abs. 1 EG vereinbar ist.
- BSG, 06.09.2007, B 14/7b AS 28/06 R
1. In "besonderen Härtefällen" kann trotz des generellen Leistungsausschlusses während einer dem Grunde nach förderungsfähigen Ausbildung Hilfe zur Sicherung des Lebensunterhalts gewährt werden, wenn dies nach den Umständen des Einzelfalls geboten erscheint.
2. Ein solcher Fall liegt nicht vor, wenn die ausländerrechtlichen...
- BSG, 06.09.2007, B 14/7b AS 16/07 R
Eine stationäre Einrichtung iS des § 7 Abs 4 SGB II liegt dann vor, wenn die objektive Struktur der Einrichtung es nicht zulässt, dass ein Hilfebedürftiger 3 Stunden täglich auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt einer Erwerbstätigkeit nachgeht (Abgrenzung zu BVerwG vom 24.2.1994 - 5 C 24/92 = BVerwGE 95, 149 = NDV 1994, 431).
- OVG-BREMEN, 20.08.2007, S1 B 68/07
Ein besonderer Härtefall nach § 7 Abs. 5 Satz 2 SGB II liegt u. a. dann vor, wenn der wesentliche Teil der Ausbildung bereits abgeleistet wurde und der bevorstehende Abschluss an unverschuldeter Mittellosigkeit zu scheitern droht.
- OVG-BREMEN, 28.06.2007, S2 S 204/07
§ 7 Abs. 3 a SGB II enthält eine gesetzliche Vermutung für das Vorliegen einer Verantwortungsgemeinschaft. Um die Vermutung zu widerlegen hat ein Antragsteller plausible Gründe dafür darzulegen - und gegebenenfalls zu beweisen -, dass keiner der in § 7 Abs. 3 a SGB II aufgeführten Tatbestände gegeben ist.
- OVG-BREMEN, 28.06.2007, S2 B 203/07
§ 7 Abs. 3 a SGB II enthält eine gesetzliche Vermutung für das Vorliegen einer Verantwortungsgemeinschaft. Um die Vermutung zu widerlegen hat ein Antragsteller plausible Gründe dafür darzulegen - und gegebenenfalls zu beweisen -, dass keiner der in § 7 Abs. 3 a SGB II aufgeführten Tatbestände gegeben ist.