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JuraForum.deGesetzeSGB 2§ 7a SGB 2 - Altersgrenze 

Stand: 20.05.2013

§ 7a SGB 2 - Altersgrenze

Sozialgesetzbuch (SGB) Zweites Buch (II) - Grundsicherung für Arbeitsuchende - (Artikel 1 des Gesetzes vom 24. Dezember 2003, BGBl. I S. 2954)

   Kapitel 2 (Anspruchsvoraussetzungen)

Personen, die vor dem 1. Januar 1947 geboren sind, erreichen die Altersgrenze mit Ablauf des Monats, in dem sie das 65. Lebensjahr vollenden. Für Personen, die nach dem 31. Dezember 1946 geboren sind, wird die Altersgrenze wie folgt angehoben:

für den
Geburtsjahrgang
erfolgt eine
Anhebung
um Monate
den Ablauf des Monats,
in dem ein Lebensalter
vollendet wird von
1947 165 Jahren und 1 Monat1948 265 Jahren und 2 Monaten1949 365 Jahren und 3 Monaten1950 465 Jahren und 4 Monaten1951 565 Jahren und 5 Monaten1952 665 Jahren und 6 Monaten1953 765 Jahren und 7 Monaten1954 865 Jahren und 8 Monaten1955 965 Jahren und 9 Monaten19561065 Jahren und 10 Monaten19571165 Jahren und 11 Monaten19581266 Jahren19591466 Jahren und 2 Monaten19601666 Jahren und 4 Monaten19611866 Jahren und 6 Monaten19622066 Jahren und 8 Monaten19632266 Jahren und 10 Monatenab 19642467 Jahren.



Weitere Vorschriften um § 7a SGB 2

Entscheidungen zu § 7a SGB 2

  • OLG-DRESDEN, 02.03.2009, 24 WF 116/09
    Im PKH-Verfahren kann ein Antragsteller nicht geltend machen, er zahle seinem Lebensgefährten Unterhalt. Er kann aber als besondere Belastung den Betrag geltend machen, mit dem sein Einkommen nach SGB II herangezogen wird, um den Bedarf des Lebensgefährten zu decken.
  • BSG, 27.01.2009, B 14/7b AS 8/07 R
    Der Mehrbedarf wegen Alleinerziehung ist auch für Personen zu berücksichtigen, die Pflegekinder in ihren Haushalt aufgenommen haben und allein betreuen.
  • VGH-BADEN-WUERTTEMBERG, 15.01.2009, 2 S 1949/08
    In dem Umstand, dass ein studierender Rundfunkteilnehmer wegen Überschreitung der Förderungshöchstdauer gemäß § 15 a Abs. 1 BAföG von Leistungen nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz ausgeschlossen ist, kann eine besondere Härte im Sinn des § 6 Abs. 3 RGebStV nicht gesehen werden.
  • OVG-BREMEN, 08.12.2008, S2 B 538/08
    1. Der Leistungssauschluss des § 7 Abs. 5 SGB II greift bereits dann, wenn die Ausbildung nur dem Grunde nach dem BAföG förderungsfähig ist (Anschluss an BSG vom 6.9.2007 - B 14/7b AS 36/06 R = FEVS 59, 289). 2. Ein besonderer Härtefall i. S. von § 7 Abs. 5 Satz 2 SGB II liegt vor, wenn Umstände gegeben sind, die einen...
  • BFH, 19.11.2008, III R 105/07
    1. Eine Mitursächlichkeit der Behinderung des Kindes für seine mangelnde Fähigkeit zum Selbstunterhalt genügt für den Kindergeldanspruch nach § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 EStG. Aus dem Wortlaut der Vorschrift ergibt sich aber, dass die Mitursächlichkeit erheblich sein muss. 2. Die Entscheidung, ob eine erhebliche Mitursächlichkeit...
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Erwähnungen von § 7a SGB 2 in anderen Vorschriften

Folgende Vorschriften verweisen auf § 7a SGB 2:

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