JuraForum.de > Gesetze > SGB 2 > § 73 SGB 2 - Gesetz zur Neuausrichtung der arbeitsmarktpolitischen Instrumente
Kapitel 11 (Übergangs- und Schlussvorschriften)
§ 28 Absatz 1 Satz 3 Nummer 4 in der bis zum 31. Dezember 2008 geltenden Fassung ist weiterhin anzuwenden für Bewilligungszeiträume, die vor dem 1. Januar 2009 beginnen.
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