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JuraForum.deGesetzeSGB 2§ 73 SGB 2 - Gesetz zur Neuausrichtung der arbeitsmarktpolitischen Instrumente 

Stand: 20.05.2013

§ 73 SGB 2 - Gesetz zur Neuausrichtung der arbeitsmarktpolitischen Instrumente

Sozialgesetzbuch (SGB) Zweites Buch (II) - Grundsicherung für Arbeitsuchende - (Artikel 1 des Gesetzes vom 24. Dezember 2003, BGBl. I S. 2954)

   Kapitel 11 (Übergangs- und Schlussvorschriften)

§ 28 Absatz 1 Satz 3 Nummer 4 in der bis zum 31. Dezember 2008 geltenden Fassung ist weiterhin anzuwenden für Bewilligungszeiträume, die vor dem 1. Januar 2009 beginnen.


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