Impressum | Disclaimer | Anmeldung / Login
 

JuraForum.deGesetzeSGB 2§ 14 SGB 2 - Grundsatz des Förderns 

Stand: 17.06.2013

§ 14 SGB 2 - Grundsatz des Förderns

Sozialgesetzbuch (SGB) Zweites Buch (II) - Grundsicherung für Arbeitsuchende - (Artikel 1 des Gesetzes vom 24. Dezember 2003, BGBl. I S. 2954)

   Kapitel 3 (Leistungen)
      Abschnitt 1 (Leistungen zur Eingliederung in Arbeit)

Die Träger der Leistungen nach diesem Buch unterstützen erwerbsfähige Leistungsberechtigte umfassend mit dem Ziel der Eingliederung in Arbeit. Die Agentur für Arbeit soll eine persönliche Ansprechpartnerin oder einen persönlichen Ansprechpartner für jede erwerbsfähige leistungsberechtigte Person und die mit dieser in einer Bedarfsgemeinschaft lebenden Personen benennen. Die Träger der Leistungen nach diesem Buch erbringen unter Beachtung der Grundsätze von Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit alle im Einzelfall für die Eingliederung in Arbeit erforderlichen Leistungen.


Weitere Vorschriften um § 14 SGB 2

Entscheidungen zu § 14 SGB 2

  • BSG, 31.10.2007, B 14/11b AS 63/06 R
    1. Die vertragliche Vereinbarung zwischen Versicherungsnehmer und Versicherer über einen Ausschluss der Verwertbarkeit einer Lebensversicherung vor dem Eintritt in den Ruhestand kann nicht im Wege des sozialrechtlichen Herstellungsanspruchs ersetzt werden. 2. Zum Umfang der Beratungspflichten der Grundsicherungsträger nach dem SGB II.
  • LAG-BERLIN, 27.03.2006, 3 Ta 349/06
    Das zwischen einem Maßnahmeträger und einem Hilfebedürftigen nach § 16 Abs. 3 SGB II begründete Beschäftigungsverhältnis ist öffentlich-rechtlicher Natur. In Bezug auf eine sich daraus ergebende Streitigkeit ist daher der Rechtsweg zu den Sozialgerichten eröffnet (im Anschluss an LSG Rheinland-Pfalz vom 12.9.2005 - L 3 ER...

Erwähnungen in anderen Vorschriften

Folgende Vorschriften verweisen auf § 14 SGB 2:

Benutzer-Kommentare zu dieser Vorschrift

Es sind noch keine Kommentare zu dieser Vorschrift geschrieben worden.


Sie haben gerade folgende Vorschrift aufgerufen: "§ 14 SGB 2 - Grundsatz des Förderns"

© 2003-2013 JuraForum.de — Alle Rechte vorbehalten. Keine Vervielfältigung, Verbreitung oder Nutzung für kommerzielle Zwecke.

Kanzleinews einstellen | Sitemap | Kontakt | Team | Jobs | Werbung | Presse | Datenschutz | AGB | Impressum

Rechtsanwalt-Suche