- OVG-BREMEN, 24.04.2009, S2 S 82/09
1. Es ist nicht Sinn und Zweck der Anhörungsrüge nach § 178 a SGG, einem Beschwerdeführer Gelegenheit zu geben, eine unzureichende oder unvollständig gebliebene Argumentation nachzubessern und die einmal getroffene Entscheidung einer erneuten Überprüfung durch das Beschwerdegericht zu unterstellen.
2. Soweit eine...
- OVG-BREMEN, 14.01.2009, S2 B 510/08
Zur Frage, ob ein Bausparvertrag geschütztes Vermögen nach § 12 Abs. 3 Nr. 3 SGB II sein kann.
- OVG-BREMEN, 13.01.2009, S2 B 576/08
Zur Frage, ob ein verdecktes Treuhandverhältnis der Vermögensanrechnung nach § 12 Abs. 1 SGB II entgegensteht.
- OVG-RHEINLAND-PFALZ, 07.08.2008, 7 A 10142/08.OVG
1) Eine kapitalbildende Lebensversicherung ist zur angemessenen Altersicherung i.S.v. § 39 Abs. 4 Satz 2 SGB VIII nicht von vorneherein und ausnahmslos objektiv ungeeignet. Als angemessene Alterssicherung stellt sich eine solche grundsätzlich aber nur dann dar, wenn ihre Verwertung vor dem Eintritt in den Ruhestand vertraglich...
- BSG, 30.07.2008, B 14 AS 26/07 R
Bei der Berechnung der Alg II-Leistung ist als Einkommen grundsätzlich alles zu berücksichtigen, was jemand nach Antragstellung wertmäßig dazu erhält; Vermögen ist alles, was er vor Antragstellung bereits hatte. Laufende Einnahmen sind für den Monat zu berücksichtigen, in dem sie zufließen.
- BSG, 06.12.2007, B 14/7b AS 46/06 R
Verwertbarkeit von Vermögen iS des § 12 Abs 1 SGB II kann nur dann angenommen werden, wenn der Berechtigte in der Lage ist, die Verwertung innerhalb einer bei Antragstellung feststehenden Zeitspanne durch eigenes Handeln - autonom - herbeizuführen.
- BSG, 06.09.2007, B 14/7b AS 66/06 R
1. Bei der Prüfung der Hilfebedürftigkeit als Voraussetzung für Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende ist ein PKW mit einem Verkehrswert bis zu 7.500 Euro als angemessenes Kraftfahrzeug anzusehen und zählt damit zum so genannten Schonvermögen.
2. Zur Frage, wann die Verwertung einer Lebensversicherung als...
- BSG, 29.03.2007, B 7b AS 12/06 R
Der vom Jugendamt an Pflegeeltern gezahlte Erziehungsbeitrag stellt, jedenfalls wenn in einem Haushalt nicht mehr als zwei Pflegekinder betreut werden, bei der Prüfung der Hilfebedürftigkeit als Voraussetzung des Anspruchs auf Arbeitslosengeld II kein zu berücksichtigendes Einkommen dar.
- BSG, 23.11.2006, B 11b AS 3/06 R
Aufwendungen für eine Kfz-Haftpflichtversicherung sind nicht auf der Bedarfsseite, sondern lediglich als Abzugsposten vom zu berücksichtigenden Einkommen anzusetzen.
- BSG, 23.11.2006, B 11b AS 3/05 R
Als weitere Eingliederungsleistungen iS des § 16 Abs 2 S 1 SGB II kommen auch Leistungen zur Fortsetzung selbständiger Erwerbstätigkeit in Betracht, wenn sie zur Eingliederung erforderlich sind und die Leistungsempfänger zum Kreis der erwerbsfähigen Hilfebedürftigen gehören.
- BSG, 14.09.2005, B 11a/11 AL 71/04 R
Zur allgemeinen Härtefallprüfung bei der Berücksichtigung von Vermögen nach der AlhiV 2002.