JuraForum.de > Gesetze > S > SGB 12 - Sozialgesetzbuch (SGB) Zwölftes Buch (XII) - Sozialhilfe - (Artikel 1 des Gesetzes vom 27. Dezember 2003, BGBl. I S. 3022)
(+++ Textnachweis ab: 1.1.2005 +++)Das G wurde als Artikel 1 d. G v. 27.12.2003 I 3022 vom Bundestag mit Zustimmung des Bundesrates beschlossen. Es tritt gem. Art. 70 Abs. 1 dieses G mWv 1.1.2005 in Kraft. Abweichend hiervon treten gem. § 70 Abs. 2 die §§ 40, 133 Abs. 2 am 31.12.2003, die §§ 24, 132, 133 Abs. 1 am 1.1.2004, die §§ 57, 61 Abs. 2 Satz 3 und 4 am 1.7.2004 und § 97 Abs. 3 am 1.1.2007 in Kraft.
Erstes Kapitel
Allgemeine Vorschriften
Zweites Kapitel
Leistungen der Sozialhilfe
Erster Abschnitt
Grundsätze der Leistungen
Zweiter Abschnitt
Anspruch auf Leistungen
Drittes Kapitel
Hilfe zum Lebensunterhalt
Drittes Kapitel
Hilfe zum Lebensunterhalt
Erster Abschnitt
Leistungsberechtigte, notwendiger Lebensunterhalt, Regelbedarfe und Regelsätze
Zweiter Abschnitt
Zusätzliche Bedarfe
Dritter Abschnitt
Bildung und Teilhabe
Vierter Abschnitt
Unterkunft und Heizung
Fünfter Abschnitt
Gewährung von Darlehen
Sechster Abschnitt
Einschränkung von Leistungsberechtigung und -umfang
Siebter Abschnitt
Verordnungsermächtigung
Viertes Kapitel
Grundsicherung im Alter und bei
Erwerbsminderung
Erster Abschnitt
Grundsätze
Zweiter Abschnitt
Verfahrensbestimmungen
Dritter Abschnitt
Erstattung und Zuständigkeit
Fünftes Kapitel
Hilfen zur Gesundheit
Sechstes Kapitel
Eingliederungshilfe für
behinderte Menschen
Siebtes Kapitel
Hilfe zur Pflege
Achtes Kapitel
Hilfe zur Überwindung
besonderer sozialer Schwierigkeiten
Neuntes Kapitel
Hilfe in anderen Lebenslagen
Zehntes Kapitel
Einrichtungen
Elftes Kapitel
Einsatz des Einkommens und des Vermögens
Erster Abschnitt
Einkommen
Zweiter Abschnitt
Einkommensgrenzen für die Leistungen
nach dem Fünften bis Neunten Kapitel
Dritter Abschnitt
Vermögen
Vierter Abschnitt
Einschränkung der Anrechnung
Fünfter Abschnitt
Verpflichtungen anderer
Sechster Abschnitt
Verordnungsermächtigungen
Zwölftes Kapitel
Zuständigkeit der Träger der Sozialhilfe
Erster Abschnitt
Sachliche und örtliche Zuständigkeit
Zweiter Abschnitt
Sonderbestimmungen
Dreizehntes Kapitel
Kosten
Erster Abschnitt
Kostenersatz
Zweiter Abschnitt
Kostenerstattung zwischen den Trägern
der Sozialhilfe
Dritter Abschnitt
Sonstige Regelungen
Vierzehntes Kapitel
Verfahrensbestimmungen
Fünfzehntes Kapitel
Statistik
Sechzehntes Kapitel
Übergangs- und Schlussbestimmungen
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