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JuraForum.deGesetzeSSGB 12 - Sozialgesetzbuch (SGB) Zwölftes Buch (XII) - Sozialhilfe - (Artikel 1 des Gesetzes vom 27. Dezember 2003, BGBl. I S. 3022) 

SGB 12 - Sozialgesetzbuch (SGB) Zwölftes Buch (XII) - Sozialhilfe - (Artikel 1 des Gesetzes vom 27. Dezember 2003, BGBl. I S. 3022)

Übersicht


(+++ Textnachweis ab: 1.1.2005 +++)

Das G wurde als Artikel 1 d. G v. 27.12.2003 I 3022 vom Bundestag mit Zustimmung des Bundesrates beschlossen. Es tritt gem. Art. 70 Abs. 1 dieses G mWv 1.1.2005 in Kraft. Abweichend hiervon treten gem. § 70 Abs. 2 die §§ 40, 133 Abs. 2 am 31.12.2003, die §§ 24, 132, 133 Abs. 1 am 1.1.2004, die §§ 57, 61 Abs. 2 Satz 3 und 4 am 1.7.2004 und § 97 Abs. 3 am 1.1.2007 in Kraft.




Erstes Kapitel
Allgemeine Vorschriften

Zweites Kapitel
Leistungen der Sozialhilfe

    Erster Abschnitt
    Grundsätze der Leistungen

    Zweiter Abschnitt
    Anspruch auf Leistungen

    Drittes Kapitel
    Hilfe zum Lebensunterhalt

      Drittes Kapitel
      Hilfe zum Lebensunterhalt

        Erster Abschnitt
        Leistungsberechtigte, notwendiger Lebensunterhalt, Regelbedarfe und Regelsätze

        Zweiter Abschnitt
        Zusätzliche Bedarfe

        Dritter Abschnitt
        Bildung und Teilhabe

        Vierter Abschnitt
        Unterkunft und Heizung

        Fünfter Abschnitt
        Gewährung von Darlehen

        Sechster Abschnitt
        Einschränkung von Leistungsberechtigung und -umfang

        Siebter Abschnitt
        Verordnungsermächtigung

        Viertes Kapitel
        Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung

          Erster Abschnitt
          Grundsätze

          Zweiter Abschnitt
          Verfahrensbestimmungen

          Dritter Abschnitt
          Erstattung und Zuständigkeit

          Fünftes Kapitel
          Hilfen zur Gesundheit

          Sechstes Kapitel
          Eingliederungshilfe für behinderte Menschen

          Siebtes Kapitel
          Hilfe zur Pflege

          Achtes Kapitel
          Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten

          Neuntes Kapitel
          Hilfe in anderen Lebenslagen

          Zehntes Kapitel
          Einrichtungen

          Elftes Kapitel
          Einsatz des Einkommens und des Vermögens

            Erster Abschnitt
            Einkommen

            Zweiter Abschnitt
            Einkommensgrenzen für die Leistungen nach dem Fünften bis Neunten Kapitel

            Dritter Abschnitt
            Vermögen

            Vierter Abschnitt
            Einschränkung der Anrechnung

            Fünfter Abschnitt
            Verpflichtungen anderer

            Sechster Abschnitt
            Verordnungsermächtigungen

            Zwölftes Kapitel
            Zuständigkeit der Träger der Sozialhilfe

              Erster Abschnitt
              Sachliche und örtliche Zuständigkeit

              Zweiter Abschnitt
              Sonderbestimmungen

              Dreizehntes Kapitel
              Kosten

                Erster Abschnitt
                Kostenersatz

                Zweiter Abschnitt
                Kostenerstattung zwischen den Trägern der Sozialhilfe

                Dritter Abschnitt
                Sonstige Regelungen

                Vierzehntes Kapitel
                Verfahrensbestimmungen

                Fünfzehntes Kapitel
                Statistik

                Sechzehntes Kapitel
                Übergangs- und Schlussbestimmungen


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