JuraForum.de > Gesetze > S > SGB 11 - Sozialgesetzbuch (SGB) - Elftes Buch (XI) - Soziale Pflegeversicherung (Artikel 1 des Gesetzes vom 26. Mai 1994, BGBl. I S. 1014)
(+++ Textnachweis ab: 1.6.1994 +++)Die Regelungen über den Zugang zur gesetzlichen Pflegeversicherung sind nach Maßgabe der Entscheidungsformel mit dem GG unvereinbar; vgl. BVerfGE v. 3.4.2001 I 774 - 1 BvR 81/98 -
Das G wurde vom Bundestag mit Zustimmung des Bundesrates beschlossen. Es ist gem. Art. 68 Abs. 1 G v. 26.5.1994 I 1014 (PflegeVG) am 1.1.1995 in Kraft getreten, soweit in den Absätzen 2 bis 4 und in Art. 69 nichts Abweichendes bestimmt ist.
Erstes Kapitel
Allgemeine Vorschriften
Zweites Kapitel
Leistungsberechtigter Personenkreis
Drittes Kapitel
Versicherungspflichtiger
Personenkreis
Viertes Kapitel
Leistungen der Pflegeversicherung
Erster Abschnitt
Übersicht über die Leistungen
Zweiter Abschnitt
Gemeinsame Vorschriften
Dritter Abschnitt
Leistungen
Erster Titel
Leistungen bei häuslicher Pflege
Zweiter Titel
Teilstationäre Pflege und
Kurzzeitpflege
Dritter Titel
Vollstationäre Pflege
Vierter Titel
Pflege in vollstationären
Einrichtungen der Hilfe für behinderte Menschen
Vierter Abschnitt
Leistungen für Pflegepersonen
Fünfter Abschnitt
Leistungen für Versicherte mit erheblichem allgemeinem Betreuungsbedarf und Weiterentwicklung der Versorgungsstrukturen
Sechster Abschnitt
Initiativprogramm zur Förderung neuer Wohnformen
Fünftes Kapitel
Organisation
Erster Abschnitt
Träger der Pflegeversicherung
Zweiter Abschnitt
Zuständigkeit, Mitgliedschaft
Dritter Abschnitt
Meldungen
Vierter Abschnitt
Wahrnehmung der
Verbandsaufgaben
Sechstes Kapitel
Finanzierung
Erster Abschnitt
Beiträge
Zweiter Abschnitt
Beitragszuschüsse
Dritter Abschnitt
Verwendung und Verwaltung
der Mittel
Vierter Abschnitt
Ausgleichsfonds, Finanzausgleich
Siebtes Kapitel
Beziehungen der Pflegekassen
zu den Leistungserbringern
Erster Abschnitt
Allgemeine Grundsätze
Zweiter Abschnitt
Beziehungen zu den
Pflegeeinrichtungen
Dritter Abschnitt
Beziehungen zu sonstigen
Leistungserbringern
Vierter Abschnitt
Wirtschaftlichkeitsprüfungen
und Qualitätssicherung
Achtes Kapitel
Pflegevergütung
Erster Abschnitt
Allgemeine Vorschriften
Zweiter Abschnitt
Vergütung der stationären
Pflegeleistungen
Dritter Abschnitt
Vergütung der ambulanten
Pflegeleistungen
Vierter Abschnitt
Kostenerstattung,
Landespflegeausschüsse, Pflegeheimvergleich
Fünfter Abschnitt
Integrierte Versorgung und Pflegestützpunkte
Neuntes Kapitel
Datenschutz und Statistik
Erster Abschnitt
Informationsgrundlagen
Erster Titel
Grundsätze der Datenverwendung
Zweiter Titel
Informationsgrundlagen der
Pflegekassen
Zweiter Abschnitt
Übermittlung von
Leistungsdaten
Dritter Abschnitt
Datenlöschung, Auskunftspflicht
Vierter Abschnitt
Statistik
Zehntes Kapitel
Private Pflegeversicherung
Elftes Kapitel
Qualitätssicherung, Sonstige Regelungen
zum Schutz der Pflegebedürftigen
Zwölftes Kapitel
Bußgeldvorschrift
Dreizehntes Kapitel
Zulagenförderung der privaten Pflegevorsorge
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