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JuraForum.deGesetzeSSGB 11 - Sozialgesetzbuch (SGB) - Elftes Buch (XI) - Soziale Pflegeversicherung (Artikel 1 des Gesetzes vom 26. Mai 1994, BGBl. I S. 1014) 

SGB 11 - Sozialgesetzbuch (SGB) - Elftes Buch (XI) - Soziale Pflegeversicherung (Artikel 1 des Gesetzes vom 26. Mai 1994, BGBl. I S. 1014)

Übersicht


(+++ Textnachweis ab: 1.6.1994 +++)

Die Regelungen über den Zugang zur gesetzlichen Pflegeversicherung sind nach Maßgabe der Entscheidungsformel mit dem GG unvereinbar; vgl. BVerfGE v. 3.4.2001 I 774 - 1 BvR 81/98 -


Das G wurde vom Bundestag mit Zustimmung des Bundesrates beschlossen. Es ist gem. Art. 68 Abs. 1 G v. 26.5.1994 I 1014 (PflegeVG) am 1.1.1995 in Kraft getreten, soweit in den Absätzen 2 bis 4 und in Art. 69 nichts Abweichendes bestimmt ist.




Erstes Kapitel
Allgemeine Vorschriften

Zweites Kapitel
Leistungsberechtigter Personenkreis

Drittes Kapitel
Versicherungspflichtiger Personenkreis

Viertes Kapitel
Leistungen der Pflegeversicherung

    Erster Abschnitt
    Übersicht über die Leistungen

    Zweiter Abschnitt
    Gemeinsame Vorschriften

    Dritter Abschnitt
    Leistungen

      Erster Titel
      Leistungen bei häuslicher Pflege

      Zweiter Titel
      Teilstationäre Pflege und Kurzzeitpflege

      Dritter Titel
      Vollstationäre Pflege

      Vierter Titel
      Pflege in vollstationären Einrichtungen der Hilfe für behinderte Menschen

      Vierter Abschnitt
      Leistungen für Pflegepersonen

      Fünfter Abschnitt
      Leistungen für Versicherte mit erheblichem allgemeinem Betreuungsbedarf und Weiterentwicklung der Versorgungsstrukturen

      Sechster Abschnitt
      Initiativprogramm zur Förderung neuer Wohnformen

      Fünftes Kapitel
      Organisation

        Erster Abschnitt
        Träger der Pflegeversicherung

        Zweiter Abschnitt
        Zuständigkeit, Mitgliedschaft

        Dritter Abschnitt
        Meldungen

        Vierter Abschnitt
        Wahrnehmung der Verbandsaufgaben

        Sechstes Kapitel
        Finanzierung

          Erster Abschnitt
          Beiträge

          Zweiter Abschnitt
          Beitragszuschüsse

          Dritter Abschnitt
          Verwendung und Verwaltung der Mittel

          Vierter Abschnitt
          Ausgleichsfonds, Finanzausgleich

          Siebtes Kapitel
          Beziehungen der Pflegekassen zu den Leistungserbringern

            Erster Abschnitt
            Allgemeine Grundsätze

            Zweiter Abschnitt
            Beziehungen zu den Pflegeeinrichtungen

            Dritter Abschnitt
            Beziehungen zu sonstigen Leistungserbringern

            Vierter Abschnitt
            Wirtschaftlichkeitsprüfungen und Qualitätssicherung

            Achtes Kapitel
            Pflegevergütung

              Erster Abschnitt
              Allgemeine Vorschriften

              Zweiter Abschnitt
              Vergütung der stationären Pflegeleistungen

              Dritter Abschnitt
              Vergütung der ambulanten Pflegeleistungen

              Vierter Abschnitt
              Kostenerstattung, Landespflegeausschüsse, Pflegeheimvergleich

              Fünfter Abschnitt
              Integrierte Versorgung und Pflegestützpunkte

              Neuntes Kapitel
              Datenschutz und Statistik

                Erster Abschnitt
                Informationsgrundlagen

                  Erster Titel
                  Grundsätze der Datenverwendung

                  Zweiter Titel
                  Informationsgrundlagen der Pflegekassen

                  Zweiter Abschnitt
                  Übermittlung von Leistungsdaten

                  Dritter Abschnitt
                  Datenlöschung, Auskunftspflicht

                  Vierter Abschnitt
                  Statistik

                  Zehntes Kapitel
                  Private Pflegeversicherung

                  Elftes Kapitel
                  Qualitätssicherung, Sonstige Regelungen zum Schutz der Pflegebedürftigen

                  Zwölftes Kapitel
                  Bußgeldvorschrift

                  Dreizehntes Kapitel
                  Zulagenförderung der privaten Pflegevorsorge

                  Urteile: Schlagworte

                  Urteile: Vorschriften

                  Lexikon


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