JuraForum.de > Gesetze > SGB 10 > § 9 SGB 10 - Nichtförmlichkeit des Verwaltungsverfahrens
Erstes Kapitel (Verwaltungsverfahren)
Zweiter Abschnitt (Allgemeine Vorschriften über
das Verwaltungsverfahren)
Erster Titel (Verfahrensgrundsätze)
Das Verwaltungsverfahren ist an bestimmte Formen nicht gebunden, soweit keine besonderen Rechtsvorschriften für die Form des Verfahrens bestehen. Es ist einfach, zweckmäßig und zügig durchzuführen.
Es sind noch keine Kommentare zu dieser Vorschrift geschrieben worden.
Sie haben gerade folgende Vorschrift aufgerufen: "§ 9 SGB 10 - Nichtförmlichkeit des Verwaltungsverfahrens"
© 2003-2013 JuraForum.de — Alle Rechte vorbehalten. Keine Vervielfältigung, Verbreitung oder Nutzung für kommerzielle Zwecke.
Kanzleinews einstellen | Sitemap | Kontakt | Team | Jobs | Werbung | Presse | Datenschutz | AGB | Impressum