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JuraForum.deGesetzeScheckGArt. 4 ScheckG - Annahme 

Art. 4 ScheckG - Annahme

Scheckgesetz

   ERSTER ABSCHNITT (Ausstellung und Form des Schecks)

Der Scheck kann nicht angenommen werden. Ein auf den Scheck gesetzter Annahmevermerk gilt als nicht geschrieben.



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