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Anlage 1.6.1 RVG - Abschnitt 1 Verfahren nach dem Gesetz über die internationale Rechtshilfe in Strafsachen und Verfahren nach dem Gesetz über die Zusammenarbeit mit dem Internationalen Strafgerichtshof

Gesetz über die Vergütung der Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte

Unterabschnitt 1

Verfahren vor der Verwaltungsbehörde

Vorbemerkung 6.1.1:
Die Gebühr nach diesem Unterabschnitt entsteht für die Tätigkeit gegenüber der Bewilligungsbehörde in Verfahren nach Abschnitt 2 Unterabschnitt 2 des Neunten Teils des Gesetzes über die internationale Rechtshilfe in Strafsachen.
6100 Verfahrensgebühr 40,00 bis 290,00 EUR 132,00 EUR

Unterabschnitt 2

Gerichtliches Verfahren

6101 Verfahrensgebühr 80,00 bis 580,00 EUR 264,00 EUR
6102 Terminsgebühr je Verhandlungstag 110,00 bis 780,00 EUR 356,00 EUR

Fußnoten:


Zu Anlage 1.6.1: Geändert durch G vom 18. 10. 2010 (BGBl I S. 1408).



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