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JuraForum.deGesetzeRVG§ 4b RVG - Fehlerhafte Vergütungsvereinbarung 

§ 4b RVG - Fehlerhafte Vergütungsvereinbarung

Gesetz über die Vergütung der Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte


   Abschnitt 1 (Allgemeine Vorschriften)

Aus einer Vergütungsvereinbarung, die nicht den Anforderungen des § 3a Abs. 1 Satz 1 und 2 oder des § 4a Abs. 1 und 2 entspricht, kann der Rechtsanwalt keine höhere als die gesetzliche Vergütung fordern. Die Vorschriften des bürgerlichen Rechts über die ungerechtfertigte Bereicherung bleiben unberührt.



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