- OLG-DUESSELDORF, 21.04.2009, I-24 U 48/08
1. Eine Privaturkunde hat dann keine Beweiskraft im Sinne von § 440 Abs. 2 ZPO, wenn eine Fälschung etwa durch nachträgliches Einrücken des Urkundentextes in Betracht kommt.
2. Zweifel, ob eine - zunächst unvollständige - Vergütungsvereinbarung abredewidrig von ihm vervollständigt worden ist, gehen zu Lasten des...
- OLG-STUTTGART, 21.04.2009, 8 WF 32/09
Die Anrechnungsvorschrift gem. Teil 3 Vorbem. 3 Abs. 4 RVG-VV ist nicht anzuwenden, wenn zwischen einem Rechtsanwalt und seinem Auftraggeber für eine vorgerichtliche Tätigkeit wegen desselben Gegenstands wie im nachfolgenden Rechtsstreit eine Gebührenvereinbarung getroffen wurde. (Aufgabe von OLG Stuttgart, Beschluss vom 3....
- OLG-NAUMBURG, 22.01.2009, 1 U 82/08
1. Die Erstellung eines wissenschaftlichen Aufsatzes, hier mit einem "bestellten" Ergebnis, fällt so sehr aus dem üblichen Rahmen anwaltlicher Tätigkeit für einen Mandanten heraus, dass sie von einer Vergütungsvereinbarung über "außergerichtliche und gerichtliche Tätigkeiten" nicht erfasst wird.
2. Auf den Vergütungsanspruch...
- OLG-DUESSELDORF, 11.11.2008, I-24 U 36/08
1. Eine vor dem 1. Juli 2008 durch Telefax getroffene Vergütungsvereinbarung ist unwirksam.
2. Die Vorschusszahlung des Mandanten stellt regelmäßig keine freiwillige vorbehaltlose Leistung auf das vereinbarte Honorar dar.
3. Hilfsweise begehrte gesetzliche Gebühren kann der Rechtsanwalt nur auf Grund einer formal wirksamen...
- OLG-ROSTOCK, 05.01.2007, 8 W 67/06
1. Im gerichtlichen oder gerichtsnahen Mediationsverfahren fällt im Falle des Scheiterns der Mediation keine gesonderte Anwaltsgebühr an (Anschluss an OLG Rostock 8. Zivilsenat, Beschluss vom 12.10.2006, Az.: 8 W 27/06).
2. Auch ein Anspruch auf eine gesonderte Pauschale für Post- und Telekommunikationsdienstleistungen besteht...
- OLG-ROSTOCK, 05.01.2007, 8 W 68/06
1. Im gerichtlichen oder gerichtsnahen Mediationsverfahren fällt im Falle des Scheiterns der Mediation keine gesonderte Anwaltsgebühr an (Anschluss an OLG Rostock 8. Zivilsenat, Beschluss vom 12.10.2006, Az.: 8 W 27/06).
2. Auch ein Anspruch auf eine gesonderte Pauschale für Post- und Telekommunikationsdienstleistungen besteht...
- BVERFG, 12.12.2006, 1 BvR 2576/04
Das Verbot anwaltlicher Erfolgshonorare einschließlich des Verbotes der "quota litis" (§ 49 b Abs. 2 BRAO a.F., § 49 b Abs. 2 Satz 1 BRAO) ist mit Art. 12 Abs. 1 GG insoweit nicht vereinbar, als es keine Ausnahme für den Fall zulässt, dass der Rechtsanwalt mit der Vereinbarung einer erfolgsbasierten Vergütung besonderen...
- OLG-HAMM, 05.12.2006, 28 U 31/05
Eine aufwandsangemessene Zeithonorarvereinbarung verletzt auch bei einem Strafverteidigerhonorar weder das Sittengesetz noch ist es nach § 4 Abs. 4 S. 1 RVG (früher § 3 Abs. 3 S. 1 BRAGO) herabzusetzen (Abgrenzung zu BGHZ 162, 98 = NJW 2005, 2142).
- OLG-KARLSRUHE, 30.11.2006, 19 U 76/06
1. Ein freiwillige Leistung i.S.v. § 3 Abs. 4 Nr. 3 BRAGO a.F - jetzt § 4 Abs. 5 RVG - liegt nicht vor, wenn der Rechtsanwalt seinen über § 45 RVG hinausgehenden Vergütungsanspruch gegenüber dem an den Mandanten auszuzahlenden, erstrittenen Hauptsachebetrag aufrechnet.
2. Eine Aufrechnung mit einem Vergütungsanspruch gegenüber...
- SAECHSISCHES-OVG, 01.03.2006, 2 E 324/05
Die Streitwertbeschwerde eines obsiegenden Beteiligten mit dem Ziel der Heraufsetzung des Streitwertes ist zulässig, wenn er eine Honorarvereinbarung mit seinem Prozessbevollmächtigten gemäß § 4 Abs. 1 RVG getroffen hat und der obsiegende Beteiligte danach aufgrund einer höheren Streitwertfestsetzung bei seinem Prozessgegner...
- LAG-HAMM, 20.01.2006, 10 TaBV 131/05
Eine Honorarvereinbarung eines Rechtsanwalts als außerbetrieblicher Beisitzer einer Einigungsstelle bedarf nicht nach § 4 Abs. 1 RVG der Schriftform. Die Vergütung eines Rechtsanwalts als außerbetrieblicher Beisitzer in einer Einigungsstelle richtet sich ausschließlich nach § 76 a Abs. 3 BetrVG.
§ 76 a Abs. 4 BetrVG enthält...
- BGH, 30.09.2004, I ZR 261/02
Ein Rechtsanwalt, der für eine telefonische Rechtsberatung einen Minutenpreis vereinbart, verstößt damit nicht notwendig gegen das Verbot der Gebührenunter- oder -überschreitung (im Anschluß an BGHZ 152, 153 - Anwalts-Hotline). Er muß jedoch in der Werbung für die telefonische Rechtsberatung auf nicht selbstverständliche...