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JuraForum.deGesetzeRVG§ 35 RVG - Hilfeleistung in Steuersachen 

Stand: 20.05.2013

§ 35 RVG - Hilfeleistung in Steuersachen

Gesetz über die Vergütung der Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte

   Abschnitt 5 (Außergerichtliche Beratung und Vertretung)

Für die Hilfeleistung bei der Erfüllung allgemeiner Steuerpflichten und bei der Erfüllung steuerlicher Buchführungs- und Aufzeichnungspflichten gelten die §§ 23 bis 39 der Steuerberatergebührenverordnung in Verbindung mit den §§ 10 und 13 der Steuerberatergebührenverordnung entsprechend.


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