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JuraForum.deGesetzeRRVG - Gesetz über die Vergütung der Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte 

RVG - Gesetz über die Vergütung der Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte

Übersicht


(+++ Textnachweis ab: 1.7.2004 +++) 

Das G wurde als Art. 3 des G v. 5.5.2004 I 718 (KostRMoG) vom Bundestag mit Zustimmung des Bundesrates beschlossen. Es tritt gem. Art. 8 Satz 1 dieses G am 1.7.2004 in Kraft.




Abschnitt 1
Allgemeine Vorschriften

Abschnitt 2
Gebührenvorschriften

Abschnitt 3
Angelegenheit

Abschnitt 4
Gegenstandswert

Abschnitt 5
Außergerichtliche Beratung und Vertretung

Abschnitt 6
Gerichtliche Verfahren

Abschnitt 7
Straf- und Bußgeldsachen

Abschnitt 8
Beigeordneter oder bestellter Rechtsanwalt, Beratungshilfe

Abschnitt 9
Übergangs- und Schlussvorschriften

Urteile: Schlagworte

Urteile: Vorschriften

Lexikon


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