JuraForum.de > Gesetze > R > RVG - Gesetz über die Vergütung der Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte
(+++ Textnachweis ab: 1.7.2004 +++)Das G wurde als Art. 3 des G v. 5.5.2004 I 718 (KostRMoG) vom Bundestag mit Zustimmung des Bundesrates beschlossen. Es tritt gem. Art. 8 Satz 1 dieses G am 1.7.2004 in Kraft.
Abschnitt 1
Allgemeine Vorschriften
Abschnitt 2
Gebührenvorschriften
Abschnitt 3
Angelegenheit
Abschnitt 4
Gegenstandswert
Abschnitt 5
Außergerichtliche Beratung und Vertretung
Abschnitt 6
Gerichtliche Verfahren
Abschnitt 7
Straf- und Bußgeldsachen
Abschnitt 8
Beigeordneter oder bestellter Rechtsanwalt, Beratungshilfe
Abschnitt 9
Übergangs- und Schlussvorschriften
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